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   OLG Naumburg, 16.07.2013 - 2 Wx 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25142
OLG Naumburg, 16.07.2013 - 2 Wx 44/12 (https://dejure.org/2013,25142)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.07.2013 - 2 Wx 44/12 (https://dejure.org/2013,25142)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 2 Wx 44/12 (https://dejure.org/2013,25142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Erbscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 352 Abs. 1
    Bindungswirkung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Bindungswirkung eines Feststellungsbeschlusses im Erbscheinserteilungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1884
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19

    Auswahl eines ungeeigneten Sachverständigen zur Begutachtung der Testierfähigkeit

    Dadurch wurde der entscheidungserhebliche Sachverhalt durch das Nachlassgericht nicht hinreichend aufgeklärt (vgl. OLG Naumburg BeckRS 2013, 14047).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Eine unzureichende Sachaufklärung, verbunden mit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, stellt einen solchen wesentlichen Verfahrensmangel dar (OLG Naumburg FamRZ 2014, Seite 1884); ebenso eine unterbliebene umfangreiche Anhörung von Beteiligten (OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2015, 1521; OLG Celle FamRZ 2013, 1681; OLG Saarbrücken NJOZ 2009, 1566; OLG Hamm FamRZ 2012, 725).
  • OLG Hamm, 17.10.2023 - 4 UF 89/23

    Verfahrensfehler; Aufhebung; Zurückverweisung; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Dabei stellt die unterbliebene Einholung eines von Amts wegen einzuholenden Sachverständigengutachtens einen Verstoß gegen die Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel als Ausfluss der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG dar und begründet einen wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG (OLG Naumburg FamRZ 2014, 1884, 1885; BeckOK FamFG/Obermann, Stand: 01.08.2023, § 69 Rn. 9).
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