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   OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13   

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https://dejure.org/2013,43446
OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13 (https://dejure.org/2013,43446)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.10.2013 - 1 Ws 606/13 (https://dejure.org/2013,43446)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 1 Ws 606/13 (https://dejure.org/2013,43446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 63 StGB, § 67d Abs 6 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer nach 17 Jahren Vollzug der Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schwere der Fortdauer von diagnostizierten Störungen im Rahmen der Unterbringung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Schwere der Fortdauer von diagnostizierten Störungen im Rahmen der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784; BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767).

    Je länger der Freiheitsentzug insgesamt dauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für dessen Verhältnismäßigkeit (BVerfG a.a.O.; BVerfGE 70, 297).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04

    Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Da die nähere Ausgestaltung der Führungsaufsicht durch Weisungen zur Behandlung, Lebensführung und Überwachung des Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, hat sie der Senat der zuständigen Strafvollstreckungskammer übertragen (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 338 ff.).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784; BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Eine - auch zeitlich befristete - Fortdauer der Unterbringung zwecks Durchführung von Entlassungsvorbereitungen kommt insofern nicht in Betracht (vgl. BVerfG Beschluss vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11; zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, StV 2008, 593; KG, StV 2007, 432).
  • BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12

    Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch im Rahmen der Prüfung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2012 - 2 BvR 22/12 = StV 2013, 217f.).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784; BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, StV 2008, 593; KG, StV 2007, 432).
  • OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15

    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug;

    Eine zur Entlassungsvorbereitung zeitlich begrenzte Fortdauer der Unterbringung sieht das Gesetz bei der Erledigung einer Maßregel nicht vor (Anschluss: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013, 1 Ws 606/13, juris).

    Eine zur Entlassungsvorbereitung zeitlich begrenzte Fortdauer der Unterbringung sieht das Gesetz bei der Erledigung einer Maßregel nicht vor (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013, 1 Ws 606/13; juris, Rn. 24).

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