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   OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05 (Hs)   

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https://dejure.org/2006,7486
OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,7486)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.02.2006 - 10 U 41/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,7486)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 10 U 41/05 (Hs) (https://dejure.org/2006,7486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der unverlangten Zusendung von Telefaxwerbung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung dieser Zusendung; Indizien zur Annahme einer Störereigenschaft ; Nichtbestehen von Anhaltspunkten für Versendung der Telefaxschreiben durch einen Dritten ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter Zusendung von Telefax-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen unverlangte Zusendung von Fax-Werbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Werbung mit Telefax - ebenso wie Telefon- und Telexwerbung (BGHZ 59, 317, 319 - Telex-Werbung) wettbewerbswidrig, wenn kein sachlicher, in der Interessensphäre der Adressaten liegender Grund besteht, ein Angebot über Telefax zu übermitteln (BGH WM 1996, 216 - 217).

    Für zulässig erachtet werden kann sie - ausnahmsweise - nur dann, wenn der Gewerbetreibende mit dem Erhalt von Telefax-Werbeschreiben ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände vermutet werden kann (BGH WM 1996, 216 - 217).

  • OLG München, 16.11.2000 - 29 U 3772/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Da auch diese Behauptung allein durch Tatsachen bewiesen werden kann, die in der Geschäftssphäre der Beklagten liegen, hätten diese diesbezüglich auch Beweis anbieten müssen (vgl. zu den Darlegungs- und Beweispflichten des in Anspruch genommenen Störers im Wettbewerbsrecht auch OLG München, Urteil vom 16.11.2000, AZ: 29 U 3772/00 und KG Berlin TranspR 2003, 172 ff).
  • KG, 14.11.2002 - 2 U 89/01

    Begriff der Leichtfertigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Da auch diese Behauptung allein durch Tatsachen bewiesen werden kann, die in der Geschäftssphäre der Beklagten liegen, hätten diese diesbezüglich auch Beweis anbieten müssen (vgl. zu den Darlegungs- und Beweispflichten des in Anspruch genommenen Störers im Wettbewerbsrecht auch OLG München, Urteil vom 16.11.2000, AZ: 29 U 3772/00 und KG Berlin TranspR 2003, 172 ff).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. näher zu den für das Transportrecht aufgestellten Grundsätzen BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. näher zu den für das Transportrecht aufgestellten Grundsätzen BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Die Werbung mittels Telefax-Schreiben führt, wie die vorstehenden Erörterungen ergeben, zu einer erheblichen wettbewerbswidrigen Belästigung der beworbenen Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs und begründen die Gefahr, dass andere Unternehmen die Werbemethode übernehmen, um im Wettbewerb nicht benachteiligt zu sein (vgl. BGH, GRUR 1995, 122, 124; OLG Stuttgart WRP 1995, 254, 255).
  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71

    Fernschreibwerbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Werbung mit Telefax - ebenso wie Telefon- und Telexwerbung (BGHZ 59, 317, 319 - Telex-Werbung) wettbewerbswidrig, wenn kein sachlicher, in der Interessensphäre der Adressaten liegender Grund besteht, ein Angebot über Telefax zu übermitteln (BGH WM 1996, 216 - 217).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Dies hätten die Beklagten darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH WM 2004, 1049 - 1053).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Die Auferlegung einer sogenannten sekundären Behauptungslast ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und im Schrifttum zumindest dann anerkannt, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner zumutbar nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 120, 320, BGH, NJW 1987, 1201; NJW 1990, 3151 f. NJW 1997, 128, 129; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 138 Rn. 8 b).
  • OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97

    Werbung mit unaufgeforderten Telefaxschreiben

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
    Hieran ändert sich auch nichts durch die nach dem heutigen Stand der Technik bestehende Möglichkeit, die Empfangnahme von unaufgeforderten Telefaxschreiben auszuschließen (sog. Robinson-Liste), da der Bürger nicht verpflichtet ist, alle denkbaren Schutzvorkehrungen gegen wettbewerbswidriges Handeln anderer zu treffen (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

  • OLG Hamburg, 30.05.1990 - 4 U 196/89

    Anspruch eines Hausmeisters auf Weiterwohnen in bisheriger Wohnung nach Kündigung

  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

  • OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94

    Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs

  • LG Berlin, 15.07.2008 - 15 O 618/07

    Beweislast bei unerlaubter Telefonwerbung

    Ausreichend ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (LG Zweibrücken, a.a.O. mit weiteren Nachweisen; OLG Naumburg, OLG Report 2006, 952 (954)).
  • LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07

    Faxwerbung, unerwünscht, Unterlassung, Streitwert

    Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung).
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