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   OLG Naumburg, 19.10.2004 - 9 U 62/04   

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https://dejure.org/2004,5485
OLG Naumburg, 19.10.2004 - 9 U 62/04 (https://dejure.org/2004,5485)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2004 - 9 U 62/04 (https://dejure.org/2004,5485)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 9 U 62/04 (https://dejure.org/2004,5485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen einem Strohmanngeschäft und einem Scheingeschäft bei Pachtvertrag über Gaststätte; Klage auf Zahlung von Mietzins aus einem Mietvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung zwischen einem Strohmanngeschäft und einem Scheingeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 741
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 15.11.2001 - 29 U 3769/01

    Literaturhaus - § 32 ZPO, internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2004 - 9 U 62/04
    Ein Strohmanngeschäft (und kein Scheingeschäft) ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Mietvertrag begründet wurde, weil zwar die Beklagte, nicht aber A. M. und R. H. eine Gaststättenkonzession erhalten konnten (KG OLGR 2002, 300).
  • OLG Köln, 13.11.1992 - 3 U 31/92

    Begriff und Kriterien des Strohmanngeschäfts - in Abgrenzung zum Scheingeschäft

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2004 - 9 U 62/04
    Dagegen ist ein Scheingeschäft anzunehmen, wenn die Beteiligten zur Erreichung ihrer Zwecke einen Scheinvertrag für genügend erachten und sich darüber einig sind, dass der Mittelsmann nur seinen Namen abgibt, nicht aber selbst (vorliegend) Mieter werden soll (OLG Köln NJW 1993, 2623).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2004 - 9 U 62/04
    Ob die Vertragsschließenden einen solchen Willen hatten, ist eine Frage, die der Tatrichter unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Falles zu entscheiden hat (BGH NJW-RR 1993, 238).
  • KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08

    Mietvertrag als Scheingeschäft: Abschluss eines Wohnungsmietvertrages mit dem

    Wollen Vertragsparteien einen Mietvertragsabschluss ernstlich, hindert die Strohmanneigenschaft die Wirksamkeit des Mietverhältnisses nicht (vgl. OLG des Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2004, 9 U 62/04, in MDR 2005, 741 f.; KG, Urteil vom 04.04.2002, 8 U 148/01, in GE 2002, 798).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 94/21

    Rückzahlung eines Darlehens; Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (vorliegend

    Die Geschäfte sind auch dann nicht unwirksam, wenn der Strohmann kein eigenes Interesse am Abschluss hat (OLG Naumburg, Urteil vom 19.10.2004 - 9 U 62/04, Rn. 7, juris).
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