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   OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09   

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https://dejure.org/2010,7605
OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09 (https://dejure.org/2010,7605)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.04.2010 - 5 U 54/09 (https://dejure.org/2010,7605)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. April 2010 - 5 U 54/09 (https://dejure.org/2010,7605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 17 Abs 2 S 1 InsO, § 129 InsO, §§ 129 ff InsO, § 143 InsO, § 133 BGB
    Architektenhonorar in der Insolvenz des Auftraggebers: Darlegungs- und Beweislastverteilung zur Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Aquisitionstätigkeit und entgeltlicher Architektenleistung für ein Großbauvorhaben; Insolvenzanfechtung eines Architektenvertrages durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrede über Abhängigkeit der Vergütungspflicht für vertragsgemäß erbrachte Planungsleistungen vom Eintritt zukünftiger Ereignisse in einem Architektenvertrag berührt Zustandekommen des Vertrages nicht; Architektenvertrag bedarf keiner bestimmten Form und kann deshalb ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Akquisition und Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Insolvenzschuldner eigene Rechtshandlungen anfechten? (IBR 2011, 524)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar: Einwerbung von Drittmitteln als Bedingung des Honoraranspruchs? (IBR 2011, 1275)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch die längste Akquisitionsphase ist endlich! (IBR 2011, 528)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90

    Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Die Einwendungen der Beklagten gegen die sachliche Richtigkeit der Rechnung sind nicht ausreichend (BGH, BauR 1992, 265, BauR 1999, 1318, OLG Düsseldorf BauR 1996, 293).

    Die vorgelegte Kostenschätzung ist in Anbetracht dessen, dass die Beklagte diese lediglich pauschal rügt, ausreichend (BGH, BauR 1992, 265).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Entscheidend ist, ob auf das Zustandekommen eines Architektenvertrags gerichtete übereinstimmende Willenserklärungen mit den entsprechenden Bindungswillen festzustellen sind, wobei allein aus der Entgegennahme von Architektenleistungen noch nicht auf den Willen geschlossen werden kann, ein entsprechendes Angebot anzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, VII ZR 196/98, zitiert nach juris).

    Zwar spricht im Falle der Übermittlung eines nicht beauftragten Vorentwurfes allein die Entgegennahme derartiger Leistungen nicht für den rechtlichen Bindungswillen des Auftraggebers (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, VII ZR 196/98, zitiert nach juris), die geschilderten Vorgänge stellen aber die geforderten weiteren Umstände dar, die nur auf einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen der Beklagten schließen lassen.

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Zahlungsunfähig im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO ist regelmäßig, wer innerhalb von drei Wochen 10 v. H. oder mehr seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht erfüllen kann (BGHZ 163, 134 ff.).
  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Damit ist aber der allgemeine Erfahrungssatz nicht aufgehoben, dass Architekten üblicherweise nur gegen Vergütung tätig werden (BGH NJW 1987, 2742).
  • KG, 26.06.1987 - 4 U 2460/86

    Werkvertrag; Vergütung; Entgeltlich; Architekt; Bauherr

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Realisierung des Projekts noch nicht feststand und die von der Nebenintervenientin erbetenen Unterlagen der Beklagten lediglich als Grundlage für ihre Entscheidung dienen sollten, ob sich das Bauvorhaben überhaupt auf eine wirtschaftlich rentable Weise durchführen lasse, weil auch zunächst nur begrenzte Architektenaufgaben in aller Regel nur gegen eine Vergütung erbracht werden (KG NJW-RR 1988, 21; OLG Stuttgart BauR 1997, 681; Werner/Pastor a.a.O., Rn. 621).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (BGH ZIP 2007, 1511, 1513 Rn. 25).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Er ist weder außerhalb noch innerhalb des Insolvenzverfahrens berechtigt, eigene Rechtshandlungen oder gegen ihn gerichtete Rechtshandlungen seiner Gläubiger nach den §§ 129 ff. InsO anzufechten (BGHZ 83, 102).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Die Einwendungen der Beklagten gegen die sachliche Richtigkeit der Rechnung sind nicht ausreichend (BGH, BauR 1992, 265, BauR 1999, 1318, OLG Düsseldorf BauR 1996, 293).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Ist der angemessene Zeitraum abgelaufen, ohne dass der Auftraggeber Stellung genommen hat, ist er mit dem Einwand fehlender Prüffähigkeit ausgeschlossen (BGH BauR 2004, 316, 320).
  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95

    Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09
    Wenn sie dies hätte verhindern wollen, hätte sie ihrerseits die Nebenintervenientin von vornherein klar und eindeutig darauf hinweisen müssen, dass sie diese Leistungen als kostenfrei ansah (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1996 - 10 U 130/96

    Offenbarungspflicht d. Nicht-Architekten bei Planungsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1995 - 21 U 16/95

    Welches Honorar bei Beendigung nach Lph. 5?

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98

    Wann liegt Akquisition vor, wann eine Vorplanung?

  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer

  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 75/95

    Nachträglicher Verzicht eines Architekten auf sein Honorar

  • OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01

    Abschluss und Umfang eines Architektenvertrages

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

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