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   OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32916
OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.05.2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 1 U 132/12 (https://dejure.org/2013,32916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 34 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB
    Amtspflichtverletzung: Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für Straßenbäume; Anscheinsbeweis bei Schädigung eines Verkehrsteilnehmers durch Astbruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich des Zustandes von Straßenbäumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich des Zustandes von Straßenbäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Astbruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtshaftungsanspruch wegen Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Astbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12
    Unter Berücksichtigung des Urteils des 9. Senats des OLG Naumburg (vom 23.11.1999 - 9 U 19/99 - [VRS 100, 261]; hier: zitiert nach juris) ist das beklagte Land verkehrsicherungspflichtig und damit zugleich passivlegitimiert.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12
    Dies gilt jedoch nur, wenn eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang besteht; andernfalls bleibt die Beweislast beim Geschädigten (BGH Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 225/03 - [z.B. NJW 2004, 132]; hier: zitiert nach juris [Rn. 10]).
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