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   OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06   

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OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06 (https://dejure.org/2006,20906)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2 U 15/06 (https://dejure.org/2006,20906)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2 U 15/06 (https://dejure.org/2006,20906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Honorar nach neun Jahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Honorar nach neun Jahren! (IBR 2007, 690)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 543
  • BauR 2008, 124
  • BauR 2008, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 24.02.2004 - 6 U 118/03

    Zur wettbewerbswidrigen Werbung "Buchführungsbüro" bei fehlender Kompetenz

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06
    Anders als in dem Parallelfall, über den das OLG Naumburg in dem Verfahren zum Az. 6 U 118/03 entschieden hat, liegt hier keine reine Individualvereinbarung vor, bei der es auf die Wirksamkeit von AVA bzw. dort AVI nicht ankäme, sondern die Parteien haben ausdrücklich die "Verjährung gemäß § 8 AVA" geregelt.

    In dem Fall, der dem Verfahren zum Az. 6 U 118/03 zugrunde lag, enthielt der Vertrag als solcher hingegen keine Bezugnahme auf die AVA bzw. AVI.

  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79

    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt in erster Linie von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH NJW 1980, 880 f.).
  • OLG Celle, 25.05.1999 - 16 U 236/98

    Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06
    Der Auftraggeber wird im Sinne von § 9 AGBG benachteiligt durch die Verkürzung der Verjährung von 5 auf 2 Jahre und durch die Verlagerung des Verjährungsbeginns auf den Zeitpunkt der Abnahme des Bauwerks (OLG Celle BauR 2000, 759, 760, bezogen auf § 11 Nr. 10 f AGBG: BGH BauR 1987, 114 f.).
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