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   OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06   

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https://dejure.org/2006,7113
OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06 (https://dejure.org/2006,7113)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2 U 99/06 (https://dejure.org/2006,7113)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2 U 99/06 (https://dejure.org/2006,7113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung seit der vermögensrechtlichen Zuordnung durch die Eigentümer einer Schlossanlage; Gewährung einer Nutzungsentschädigung für im Wege der Legalrestitution erhaltenes ehemaliges Reichsvermögen; Leistungsfreiheit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 601; ; BGB §§ 677 ff.; ; BGB § 1002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Entschädigung bei Nutzung von Räumlichkeiten durch Dritten - konkludente Kündigung einer zuvor durch schlüssiges Verhalten geduldeten unentgeltlichen Nutzung; Anspruch des Nutzers auf Verwendungsersatz zur Aufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leihvertrag über Nutzung des Grundstücks konkludent vereinbart?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Räumungs-/Geldforderungen der Stadt für von den Bürgern genutzte Grundstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Auch der Umstand, dass der BGH in dem Fall, der der Entscheidung vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) zugrunde lag, offenbar vom Nichtbestehen eines Rechts zum Besitz ausgegangen ist, schließt nicht aus, im vorliegenden Fall einen Leihvertrag als zustande gekommen anzusehen.

    Weder die Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 11 U 34/03 noch das auf die Revision gegen dieses Urteil ergangene Urteil des BGH vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) steht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entgegen.

  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Die Beklagte beanstandet, das Landgericht habe das Urteil des OLG Naumburg vom 23.03.2004 zum Az. 11 U 34/03 nicht beachtet; aus diesem ergebe sich, dass eine Gemeinde wegen der Unredlichkeit des Rechtserwerbs Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung für im Wege der Legalrestitution erhaltenes ehemaliges Reichsvermögen nicht unterzogen werden könne.

    Weder die Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 11 U 34/03 noch das auf die Revision gegen dieses Urteil ergangene Urteil des BGH vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) steht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entgegen.

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Dies allein mag zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes hinsichtlich der Unentgeltlichkeit der Nutzung zwar nicht ausreichen (vgl. BGH, VIZ 2003, 480 f.); hier liegen jedoch weitere besondere Umstände vor:.

    Auch der weiteren von den Klägern zitierten Entscheidung des BGH (BGH, VIZ 2003, 480 f.) liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.

  • OLG Köln, 23.09.1992 - 11 U 213/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Ein Leihvertrag kann dadurch zustande kommen, dass die Nutzung eines Grundstücks über längere Zeit hinweg widerspruchslos geduldet wird (OLG Köln, NJW-RR 1992, 1497).
  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Nutzt ein Mieter oder ein aufgrund eines sonstigen Vertragsverhältnisses Nutzungsberechtigter die Sache über die vereinbarte Laufzeit hinaus, so ist er ohne rechtlichen Grund auf Kosten des Vermieters oder sonstigen Rechtsinhabers um den tatsächlich gezogenen Nutzungswert bereichert und nach §§ 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 BGB zu dessen Herausgabe verpflichtet (BGH, NJW-RR 2000, 382, 383).
  • AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15

    Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport

    Bei einer un entgeltlichen Gestattung einer Stellplatznutzung kann es sich somit um eine Leihe handeln ( OLG Brandenburg , Urteil vom 18.02.2020, Az.: 3 U 65/19, u.a. in: ZMR 2020, Seiten 641 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg , Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288; LG Potsdam , Urteil vom 02.04.2019, Az.: 13 O 52/17, ).

    Ein solcher zur unentgeltlichen Nutzung berechtigender Leihvertrag kann nämlich dann zustande kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Nutzung durch den Besitzer des Bootes duldet und einen Vertrauenstatbestand dahingehend setzt, dass er mit der Unentgeltlichkeit der Nutzung einverstanden ist ( OLG Brandenburg , Urteil vom 18.02.2020, Az.: 3 U 65/19, u.a. in: ZMR 2020, Seiten 641 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg , Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288; LG Berlin , Urteil vom 26.05.2011, Az.: 67 S 70/11, u.a. in: Grundeigentum 2011, Seite 1087; AG Frankfurt/Main , Urteil vom 21.07.2017, Az.: 33 C 767/17 (67), u.a. in: MietRB 2017, Seiten 314 f. ).

    Die Zurechnung von Schweigen als Zustimmung kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände, insbesondere ein zu Gunsten des anderen Teils entstandener Vertrauenstatbestand, dies rechtfertigen ( OLG Brandenburg , Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg , Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288 ).

  • BGH, 19.02.2009 - V ZR 162/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Herausgabetitels hinsichtlich einer

    Bei einer landwirtschaftlich genutzten (nicht bewohnten) Parzelle erfolgt die Herausgabevollstreckung durch die zu protokollierende Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger in diesen eingewiesen wird; eine exakte Bestimmung der Grenzen der Parzelle in der Natur oder durch maßstabsgerechte Eintragungen in einer Liegenschaftskarte ist dafür nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2008, I ZR 120/05, Rdn. 12 - in [...] veröffentlicht; OLG Naumburg, Urt. v. 21. Dezember 2006, 2 U 99/06, Rdn. 50 - ebenfalls in [...] veröffentlicht).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 U 39/19

    Ansprüche aus einem beendeten Gewerbemietverhältnis

    Ein solcher zur unentgeltlichen Nutzung bis zur - jederzeit möglichen Kündigung - berechtigender Leihvertrag kann dann zustande kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Nutzung duldet und einen Vertrauenstatbestand dahingehend setzt, dass er mit der Unentgeltlichkeit der Nutzung einverstanden ist (vgl. z.Bsp. OLG Naumburg, 2 U 99/06, Urteil vom 21.12.2006).
  • OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vielmehr entspricht es soweit ersichtlich einhelliger Auff assung, dass eine derartige Antragsänder ung nach dem klaren Gesetzeswortlaut - § 50 Abs. 2 GKG stellt ebenso wie die Vorgängervorschrif t des § 12 a Abs. 2 GKG allgemein auf Beschwerdeverf ahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern ab - keinen Einf luss auf die Höhe des Streit werts hat (BayObLG BayObLG R 2005, 370; OLG Frankf urt, Beschluss vom 02.11.2004, 11 Verg 16/04; OLG Naumburg OLGR 2007, 729 f .; OLG München VergabeR 2007, 546 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 14 U 181/10
    Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 15. Oktober 2010 - S 2 U 99/06 - sowie der Bescheid der Beklagten vom 13. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Juli 2006 aufgehoben.
  • LSG Saarland, 23.05.2012 - L 2 U 52/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Gonarthrose -

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakte S 4 U 14/06 - L 2 U 99/06 (betreffend die BK-Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV) und der Verwaltungsakten (2 Bände) der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2018 - L 14 U 175/18
    Der zwischen den Beteiligten vor dem SG am 19. Juni 2014 geschlossene Vergleich führte jedoch in einem von dem Kläger bei dem erkennenden Senat weiter geführten Berufungsverfahren (Az.: L 14 U 181/10), in dem er bereits im Dezember 2003 im Wesentlichen die von der Beklagten in den Bescheiden vom 11. November 1969 und 28. Mai 1970 festgestellte Höhe des JAV nach § 44 SGB X beanstandet hatte (ablehnender Bescheid vom 13. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Juli 2006 sowie klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 99/06), zwischenzeitlich dazu, dass der Senat den Anspruch des Klägers mit Urteil vom 23. Juni 2015 anerkannt, den entgegenstehenden Bescheid der Beklagten vom 13. Juni 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Juli 2006 aufgehoben und die Beklagte verurteilt hat, die Rente des Klägers nach einem ursprünglichen Jahresarbeitsverdienst von DM 13.394,08 neu zu berechnen und ihm auf dieser Grundlage die sich hiernach seit dem 1. Juli 2002 ergebenden Differenzbeträge nachzuzahlen.
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