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   OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11   

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OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11 (https://dejure.org/2011,1020)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.2011 - 2 Verg 10/11 (https://dejure.org/2011,1020)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 2 Verg 10/11 (https://dejure.org/2011,1020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • forum-vergabe.de

    Rettungsdienstleistung nach RettDG LSA 2006 - vergabepflichtigen Dienstleistungsauftrag

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RettDG LSA 2006 § 11
    Rechtsfolgen der Verlängerung einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA 2006

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rettungsdienstleistung nach RettDG LSA 2006: Vergabepflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen - Aktuelle Praxis der Nachprüfungsinstanzen

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen" von RA Dr. Jan D. Bonhage, LL.M. und Rechtsreferendar Lukas Ritzenhoff, original erschienen in: NZBau 2012, 218 - 222.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 258
  • BauR 2012, 1000
  • VergabeR 2012, 445
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    aa) Allerdings verweisen der Antragsgegner und insbesondere die Beigeladenen zu 1) und zu 5) zu Recht darauf, dass Dienstleistungskonzessionen auch nach dem nationalen Vergaberecht nicht dem Anwendungsbereich des GWB unterfallen (für das Unionsrecht vgl. Art. 17 RL 2004/18/EG; noch offen für das GWB a.F. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ; nunmehr jedoch für das GWB 2009 BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein-Ruhr I", BGHZ 188, 200 ; ebenso OLG München, Beschluss v. 30.06.2011, Verg 5/09 "Rettungsdienst Stadler", NZBau 2011, 505).

    Für die Abgrenzung der bloßen vorübergehenden Verwertungsmöglichkeit gegenüber einer direkten Vergütung ist wiederum maßgeblich, dass der für die Dienstleistungskonzession typischen (hier erstgenannten) Art der Bezahlung immanent ist, dass der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers trotz der Vertragsbindungen in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt bleibt, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, a.a.O. ; EuGH, Urteil v. 10.09.2009, C-206/08 "WAZV Gotha ./. Eurawasser GmbH", VergabeR 2010, 48 ; Urteil v. 10.03.2011, C-274/09 "Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler ./. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau", VergabeR 2011, 430 ).

    Die Prüfung, ob die für die Annahme einer Dienstleistungskonzession erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der für den Vertragsgegenstand maßgeblichen Marktbedingungen und der gesamten vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, a.a.O. ).

    (2) Ein typisches, mit der Gestaltung des Entgelts in Form einer bloßen Eigenverwertungsmöglichkeit verbundenes Marktrisiko besteht in der Gefahr, bei der Nutzung der Dienstleistung einem direkten Wettbewerb mit anderen Leistungserbringern ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, a.a.O., Tz. 37; BGH, Beschluss v. 08.02.2011, a.a.O., Tz. 43).

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    (4) Auf den Rechtscharakter des Vertrages als ein öffentlich-rechtlich geprägtes Rechtsverhältnis kommt es aus vergaberechtlicher Sicht nicht an (vgl. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, X ZB 31/08 "Rettungsdienstleistungen I", BGHZ 179, 84 ; so schon OLG Naumburg, Beschluss v. 19.10.2000, 1 Verg 9/00, VergabeR 2001, 134).

    Eine Entgeltlichkeit liegt bereits dann vor, wenn sich der Auftraggeber durch ein einheitliches, d.h. untrennbares Leistungsaustauschgeschäft zu einer geldwerten Gegenleistung für die Leistung des Auftragnehmers verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss v. 01.02.2005, X ZB 27/04 "Altpapierverwertung II", BGHZ 162, 116; ebenso BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ).

    aa) Allerdings verweisen der Antragsgegner und insbesondere die Beigeladenen zu 1) und zu 5) zu Recht darauf, dass Dienstleistungskonzessionen auch nach dem nationalen Vergaberecht nicht dem Anwendungsbereich des GWB unterfallen (für das Unionsrecht vgl. Art. 17 RL 2004/18/EG; noch offen für das GWB a.F. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ; nunmehr jedoch für das GWB 2009 BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein-Ruhr I", BGHZ 188, 200 ; ebenso OLG München, Beschluss v. 30.06.2011, Verg 5/09 "Rettungsdienst Stadler", NZBau 2011, 505).

    Denn nachdem der Bund den Vierten Teil des GWB geschaffen hat und damit von seiner konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1, 11 und 16 GG Gebrauch gemacht hat, bestand und besteht für das Land Sachsen-Anhalt keine Kompetenz mehr zur Einschränkung des bundeseinheitlichen Vergaberechts (vgl. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    Für die Abgrenzung der bloßen vorübergehenden Verwertungsmöglichkeit gegenüber einer direkten Vergütung ist wiederum maßgeblich, dass der für die Dienstleistungskonzession typischen (hier erstgenannten) Art der Bezahlung immanent ist, dass der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers trotz der Vertragsbindungen in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt bleibt, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, a.a.O. ; EuGH, Urteil v. 10.09.2009, C-206/08 "WAZV Gotha ./. Eurawasser GmbH", VergabeR 2010, 48 ; Urteil v. 10.03.2011, C-274/09 "Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler ./. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau", VergabeR 2011, 430 ).

    (1) Insoweit ist zunächst darauf zu verweisen, dass als wirtschaftliches Betriebsrisiko einer Dienstleistung nur das Risiko zu verstehen ist, trotz der Vertragsbindung weiter den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil v. 10.09.2009, a.a.O., Tz. 66 f.; Urteil v. 10.03.2011, a.a.O., Tz. 37).

    aus Änderungen der Rechtslage während der Durchführung des Vertrages ergeben (vgl. EuGH, Urteil v. 10.09.2009, a.a.O., Tz. 79), im vorliegenden Fall etwa eine gesetzliche Neuregelung im Bereich des Rettungsdienstwesens in Sachsen-Anhalt.

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    Für die Abgrenzung der bloßen vorübergehenden Verwertungsmöglichkeit gegenüber einer direkten Vergütung ist wiederum maßgeblich, dass der für die Dienstleistungskonzession typischen (hier erstgenannten) Art der Bezahlung immanent ist, dass der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers trotz der Vertragsbindungen in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt bleibt, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, a.a.O. ; EuGH, Urteil v. 10.09.2009, C-206/08 "WAZV Gotha ./. Eurawasser GmbH", VergabeR 2010, 48 ; Urteil v. 10.03.2011, C-274/09 "Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler ./. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau", VergabeR 2011, 430 ).

    Die Entscheidung erging jedoch zeitlich vor der Änderung von §§ 12 und 15 RettDG LSA 2006 mit Wirkung zum 08.12.2010 und auch vor der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 10.03.2011 (C-274/09 "Privater Rettungsdienst ... Stadler ./ ...", a.a.O.).

  • VK Sachsen-Anhalt, 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11

    Rettungsdienstleistungen sind vergaberechtskonform auszuschreiben!

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    Die Vergabekammer hat zunächst acht Nachprüfungsverfahren eingeleitet - für jede Rettungswache ein separates Verfahren mit den fortlaufenden Aktenzeichen 1 VK LSA 05/11 bis 1 VK LSA 12/11 - und hat diese Verfahren mit Beschluss vom 08.04.2011 unter Führung des Verfahrens 1 VK LSA 05/11 verbunden.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer Sachsen-Anhalt vom 05.08.2011, 1 VK LSA 05/11, aufzuheben,.

  • VK Sachsen-Anhalt, 04.10.2011 - 1 VK LSA 17/11

    Genehmigungsverlängerung nach § 15 RettDG SA = Vertragsverlängerung!

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners war ein Verzicht auf ein förmliches Vergabeverfahren auch nicht durch die Vorschrift des § 15 Abs. 2 RettDG LSA 2006 i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 01.12.2010 gerechtfertigt (ebenso bereits 1. VK LSA, Beschluss v. 04.10.2011, 1 VK LSA 17/11 ).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    (1) Die Fallkonstellation, welche dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 29.04.2010 (C-160/08 "KOM ./. BRD (Öffentliche Rettungsdienste)", VergabeR 2010, 617) zugrunde lag, unterscheidet sich von den vorliegenden Rechtsverhältnissen schon dadurch ganz wesentlich, dass ein im Oktober 2005 begonnener, also in den zeitlichen Geltungsbereich des RettDG LSA 1993 fallender Beschaffungsvorgang betroffen war (vgl. EuGH, a.a.O. ).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    Im Gegenteil: Im haftungsrechtlichen Sinne sind Rettungsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu qualifizieren, und zwar auch dann, wenn der betroffene Leistungserbringer privatrechtlich organisiert ist (vgl. allgemein BGH, Urteile v. 04.06.1992, III ZR 93/91, BGHZ 118, 304; v. 09.01.2003, III ZR 217/01, BGHZ 153, 268; sowie v. 16.09.2004, III ZR 346/03, BGHZ 160, 216; für die Notfallrettung in Sachsen-Anhalt OLG Naumburg, Beschluss v. 31.08.2004, 1 W 17/04).
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    Im Gegenteil: Im haftungsrechtlichen Sinne sind Rettungsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt als Ausübung eines öffentlichen Amtes zu qualifizieren, und zwar auch dann, wenn der betroffene Leistungserbringer privatrechtlich organisiert ist (vgl. allgemein BGH, Urteile v. 04.06.1992, III ZR 93/91, BGHZ 118, 304; v. 09.01.2003, III ZR 217/01, BGHZ 153, 268; sowie v. 16.09.2004, III ZR 346/03, BGHZ 160, 216; für die Notfallrettung in Sachsen-Anhalt OLG Naumburg, Beschluss v. 31.08.2004, 1 W 17/04).
  • OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
    aa) Allerdings verweisen der Antragsgegner und insbesondere die Beigeladenen zu 1) und zu 5) zu Recht darauf, dass Dienstleistungskonzessionen auch nach dem nationalen Vergaberecht nicht dem Anwendungsbereich des GWB unterfallen (für das Unionsrecht vgl. Art. 17 RL 2004/18/EG; noch offen für das GWB a.F. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ; nunmehr jedoch für das GWB 2009 BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein-Ruhr I", BGHZ 188, 200 ; ebenso OLG München, Beschluss v. 30.06.2011, Verg 5/09 "Rettungsdienst Stadler", NZBau 2011, 505).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 1 VK LSA 15/10

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11

    Antrag einer Bietergemeinschaft auf vorläufige Fortführung des Rettungsdienstes

  • VG Halle, 31.05.2011 - 3 B 74/11

    Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen im bodengebundenen Rettungsdienst für

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Betreffend die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdegegners folgt dies schon daraus, dass im vorliegenden Fall der erfolglosen sofortigen Beschwerde insoweit § 78 S. 2 GWB und nicht § 78 S. 1 GWB Grundlage der Kostenentscheidung ist (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22. Dezember 2011 - 2 Verg 10/11, juris Rn. 92; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31. Mai 2017 - Verg 36/16, juris Rn. 60; OLG München Beschl. v. 16. Juli 2012 - Verg 6/12, juris Rn. 44; KG Beschl. v. 19. April 2012 - Verg 7/11, juris Rn. 101; vgl. näher Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Aufl., § 182 Rn. 64 m.w.N.; Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 82; Summa in: jurisPK-VergR § 175 Rn. 62; Noch in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 182 GWB Rn. 124; a.A.: Krohn in: Beck"scher Vergaberechtskomm., 3. Aufl., § 182 GWB Rn. 63).
  • OLG Schleswig, 28.08.2015 - 1 Verg 1/15

    Rettungsdienst Schleswig-Flensburg - Vergabenachprüfungsverfahren:

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegegners unterliegt die Vergabe von Aufträgen über Rettungsdienstleistungen im sog. Submissionsmodell der Ausschreibungspflicht (Beschluss des Senats vom 04.11.2014, a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 01.12.2008, X ZB 31/08, NZBau 2009, 201 sowie OLG Naumburg, Beschl. v. 22.12.2012, 2 Verg 10/11, NZBau 2012, 258/263).

    Zu erwägen wäre allerdings eine konkludente Vertragsänderung, die - einerseits - durch die Zusendung des Schreibens des Beschwerdegegners über die "Aufstockung" vom 22.12.2014 (Angebot) und - andererseits - durch eine stillschweigende Annahme i. S. d. § 151 S. 1 BGB oder durch eine konkludente Annahme durch Ausführung der "aufgestockten" Leistungen (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 22.12.2011, 2 Verg 10/11, NZBau 2012, 258/259) entstanden ist.

  • OLG Naumburg, 17.03.2017 - 7 Verg 8/16

    Abwasserbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn eines

    Denn durch die De-facto-Vergabe wird ihr die Möglichkeit zur Beteiligung am Verfahren mit dem Ziel einer Auftragsvergabe genommen; darin ist aber stets eine Verschlechterung der Zuschlagschancen zu sehen (vgl. OLG Celle NZBau 2014, 780; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011 2 Verg 10/11, juris Rdnr. 69, 70).
  • OLG Naumburg, 26.07.2012 - 2 Verg 2/12

    Managementvertrag - Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellungslast für Beginn

    Für die Bejahung der Antragsbefugnis genügt es, dass der Antragstellerin die Chance zur Beteiligung an einer Ausschreibung der Leistungen genommen worden ist (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I", BGHZ 188, 200; OLG Naumburg, Beschluss v. 22.12.2011, 2 Verg 10/11 "Rettungsdienst Harz", VergabeR 2012, 445).
  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Durch eine De-Facto-Vergabe wäre ihr die Möglichkeit zur Beteiligung am Verfahren zur Auftragsvergabe genommen; darin ist stets eine Verschlechterung der Zuschlagschancen zu sehen (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011 2 Verg 10/11).
  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 Verg 8/12

    Rettungdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen der Vergabe

    Der Senat hat aus dem zuvor bei ihm anhängigen Verfahren 2 Verg 10/11 Erkenntnisse darüber, dass bereits zu Beginn der 1990er Jahre in den damaligen Landkreisen W., Q. und H. im Wesentlichen identische Standorte der Rettungswachen bestanden haben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

    Selbst wenn man nicht der Auffassung der Vergabekammer Magdeburg (Beschl. v. 05.08.2011 - 1 VK LSA 05/11 -, juris) und des OLG Naumburg (Beschl. v. 22.12.2011 - 2 Verg 10/11 -, juris) folgt, wonach mit der Erteilung der Genehmigung nach § 11 RettDG LSA nicht das Recht verbunden ist, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu beschaffen oder andere Bieter auszuschließen, da mit der Genehmigung lediglich die Erlaubnis verbunden sei, Rettungsdienstleistungen durchzuführen, ist die erteilte Genehmigung nicht das Ergebnis eines konsensualen Verhandelns über die Vertragsbedingungen, sondern die einseitige hoheitliche Regelung eines Lebenssachverhaltes durch den Beklagten.
  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 2 Verg 8/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gehörsverletzung unter Berücksichtigung einer

    Die Antragstellerin beanstandet, dass der Senat auf seine Erkenntnisse aus einem früheren Nachprüfungsverfahren (Az.: 1 VK LSA 5/11 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Gz.: 2 Verg 10/11 Oberlandesgericht Naumburg) zurückgegriffen hat (BA S. 19), weil der Senat zuvor nicht auf die Absicht der Verwertung dieser Erkenntnisse hingewiesen habe.

    Die Antragstellerin selbst hat sich auf die Entscheidung des Senats im Nachprüfungsverfahren 2 Verg 10/11 bezogen und u.a. ausgeführt, dass diese Entscheidung Auslöser für die Änderung des Landesrettungsdienstgesetzes durch den Landtag im Jahre 2012 gewesen sei.

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Dieser Auffassung ist auch der erkennende Senat (vgl. Beschluss v. 22.12.2011, 2 Verg 10/11 "Rettungsdienst Harz").
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne

    Der Senat erachtet eine Kostenerstattung nur dann für billig, wenn sich ein Beigeladener durch ausdrückliche Antragstellung ähnlich einem streitgenössischen Nebenintervenienten am Beschwerdeverfahren beteiligt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.12.2011, 2 Verg 10/11 "Rettungsdienst Harz" m.w.N.).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - VK-SH 1/15

    "Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit"

  • VG Halle, 02.07.2014 - 1 B 200/14

    Rechtliche Einordnung von Genehmigung und Konzession im bodengebundenen

  • VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 157/09

    Rettungsdienste: Submissionsmodell unterfällt dem Vergaberecht!

  • VK Südbayern, 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche"

  • VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10

    Rücknahme einer Genehmigung zur Teilnahme am bodengebundenen Rettungsdienst wegen

  • VK Sachsen-Anhalt, 31.05.2018 - 2 VK LSA 15/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag

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