Rechtsprechung
OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung des Anspruchs auf Zugewinn; Wertmäßige Begrenzung des Ausgleichsanspruchs; Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe
- Judicialis
FGG § 39; ; FGG § 40; ; BGB § 1376 Abs. 1; ; BGB § 1376 Abs. 2; ; BGB § 1378
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Güterrechtliche Auseinandersetzung nach Scheidung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen Ehe - Zum Verhältnis von Zugewinnausgleich und Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB/DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gardelegen, 23.04.2003 - 51 F 221/01
- OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 15.02.2001 - 3 WF 19/01
Bewirtung der Gäste und das Säubern einer Baustelle als erhebliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
Der Anspruch auf Zugewinn und der nach §§ 39, 40 FGG sind unterschiedliche Ansprüche, die auch getrennt geltend gemacht werden können (Bestätigung von 3 WF 186/02, 3 WF 19/01 und 3 WF 80/03).Denn nur die Darstellung von nach dem 3.10.1990 behaupteten Wertsteigerungen an dem, dem Gegner allein gehörenden Grundstück könnte zu unklaren oder gar unvertretbaren Ergebnissen führen..." ( Beschlüsse vom 3.9.2002- 3 WF 186/02 und vom 15.2.2001 -3 WF 19/01).
- BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97
Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
" Zwar ist richtig, dass der Ausgleichsanspruch aus § 40 FGB und der Zugewinnausgleichsanspruch aus § 1378 BGB selbständige Ansprüche sind, die auch selbständig einklagbar sind (vgl. BGH-Urteil vom 5.6.2002 - XII ZR 194/00- soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht; BGH FamRZ 1999, 1197), wie es die Klägerin mit dem Zugewinnausgleichsanspruch macht. - BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00
Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
" Zwar ist richtig, dass der Ausgleichsanspruch aus § 40 FGB und der Zugewinnausgleichsanspruch aus § 1378 BGB selbständige Ansprüche sind, die auch selbständig einklagbar sind (vgl. BGH-Urteil vom 5.6.2002 - XII ZR 194/00- soweit ersichtlich, bisher nicht veröffentlicht; BGH FamRZ 1999, 1197), wie es die Klägerin mit dem Zugewinnausgleichsanspruch macht. - OLG Naumburg, 03.06.2003 - 3 WF 80/03
Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2003 - 3 WF 54/03
Der Anspruch auf Zugewinn und der nach §§ 39, 40 FGG sind unterschiedliche Ansprüche, die auch getrennt geltend gemacht werden können (Bestätigung von 3 WF 186/02, 3 WF 19/01 und 3 WF 80/03).
- OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
Im PKH-Prüfungsverfahren darf keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen
Zudem versagt die rechnerische Kompensation in Fällen, in denen der nach § 40 FGB Ausgleichsberechtigte ein im übrigen negatives Anfangsvermögen oder der Ausgleichspflichtige kein Endvermögen hatte..." (vgl. zuletzt Beschluss vom 23.04.2003 - 3 WF 54/03).