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   OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16   

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https://dejure.org/2017,33054
OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16 (https://dejure.org/2017,33054)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2017 - 1 U 109/16 (https://dejure.org/2017,33054)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2017 - 1 U 109/16 (https://dejure.org/2017,33054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86 Abs 1 VVG, § 280 Abs 1 BGB, § 426 Abs 1 S 1 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Gesamtschuldnerisches Innenverhältnis zwischen einem niedergelassenen auf honorarärztlicher Basis Operationen durchführenden Facharzt und einem Krankenhaus bei Versicherung des Arztes durch die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses; Vorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuldnerisches Innenverhältnis zwischen einem niedergelassenen Facharzt und einem Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerisches Innenverhältnis zwischen einem niedergelassenen Facharzt und einem Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 426 Abs. 1 S. 1
    Gesamtschuldnerisches Innenverhältnis zwischen einem niedergelassenen Facharzt und einem Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Gesamtschuldnerinnenausgleich zwischen einem Krankenhaus und einem Facharzt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02

    Alleinige Haftung des die Ambulanz betreibenden Chefarztes

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    (2.) Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Oktober 2002 (Az. 5 U 4/02) sieht sich der Senat in seiner hier vorgenommenen Bewertung im Einklang.

    Der Beklagte sei dem Patienten als jemand gegenübergetreten, "der die eigentliche Behandlung "durch das Krankenhaus" eröffnen sollte." (Az. 5 U 4/02, Rn. 25 a.E. - zitiert nach juris).

  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Wissen und Wollen des Geschäftsherrn bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (u.a. BGH, Urteil vom 08. Februar 1974, Az. V ZR 21/72, Rn. 21 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es für die Frage einer Haftung grundsätzlich ohne Bedeutung sei, ob und inwieweit der Arzt selbst liquidieren dürfe oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1985, Az. VI ZR 234/83, Rn. 13 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    Dazu gehört auch das Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urteil vom 22. Juni 1977, Az. VIII ZR 5/76, Rn. 12 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 3 U 89/03

    Deckungsklage des Arztes gegen seine Berufshaftpflichtversicherung: Haftung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    (3.) Anders scheint es das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 3 U 89/03) mit Urteil vom 11. März 2004 gesehen zu haben.
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    Diese Fragen haben grundsätzliche Bedeutung, weil einer Entscheidung im Kreis der niedergelassenen und der als Honorararzt tätigen Ärzte ein tatsächliches und rechtliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2003, Az. V ZB 9/03, Rn. 2 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 26 U 85/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    Nicht anderes ist dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Dezember 2009 (Az. 26 U 85/09) zu entnehmen, das im 4. Orientierungssatz (nach juris) einen ähnlichen Standpunkt eingenommen hat.
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09

    Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    Erfüllungsgehilfe kann auch sein, wer in seinem Verhalten keinem Weisungsrecht unterliegt (BGH, Urteil vom 23. September 2010, Az. III ZR 246/09, Rn. 18 m.N. - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 65/97

    Mitentscheidungsbefugnis eines Patienten über eine operative Behandlung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    (1.) Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Juli 1999 (Az. 14 U 65/97 - zitiert nach juris) ist für eine Zuordnung nichts gewonnen.
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 244/91

    Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zwischen Steuerschuldner und

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2017 - 1 U 109/16
    "Etwas anderes bestimmt" ist auch dann, wenn sich eine abweichende Regelung des Innenverhältnisses aus der Natur der Sache (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992, Az. IX ZR 244/91, Rn. 22 m.N.; Urteil vom 11. Juni 1992, Az. IX ZR 161/91, Rn. 24 m.N. - zitiert nach juris; Urteil vom 4. Juli 1963, Az. VII ZR 41/62, NJW 1963, 2067 f.) oder aus einer vertraglichen Vereinbarung der Gesamtschuldner ergibt ( Palandt/Grüneberg , 76. Aufl. 2017, § 426 BGB, Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 04.07.1963 - VII ZR 41/62
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91

    Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 151/17

    Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern bei mehrfacher

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in GesR 2017, 733 und juris (m. Anm. Makoski, jurisPR-MedizinR 10/2017 Anm. 3) veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass das Krankenhaus keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 Abs. 1 Satz 1 BGB) gehabt habe, ein solcher Anspruch folglich auch nicht gemäß § 86 Abs. 1 VVG auf die Klägerin übergegangen sei.
  • OLG Zweibrücken, 28.08.2018 - 5 U 48/17

    Arzt- und Krankenhaftung: Rechtswidrigkeit einer

    Da die aufgezeigten Pflichtverletzungen sowohl im Zusammenhang mit dem Krankenhausvertrag mit der Beklagten zu 1), die sich des Beklagten zu 2) als Erfüllungsgehilfen bediente, stehen als auch mit der fachärztlichen Behandlung des Beklagen zu 2), der mit der Indikationsstellung und Aufklärung betraut war, haften beide Beklagten als Gesamtschuldner (vgl. hierzu auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2017, 1 U 109/16 Rn. 46 nach Juris).
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