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   OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18   

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https://dejure.org/2019,21541
OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18 (https://dejure.org/2019,21541)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.04.2019 - 12 U 152/18 (https://dejure.org/2019,21541)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. April 2019 - 12 U 152/18 (https://dejure.org/2019,21541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 35 UNWaVtrÜbk, Art 38 UNWaVtrÜbk, Art 39 Abs 1 UNWaVtrÜbk, Art 45 Abs 1 Buchst b UNWaVtrÜbk, Art 74 UNWaVtrÜbk
    Internationaler Warenkauf: Bestimmung der Vertragsgemäßheit; Pflicht des Käufers zur Mängelanzeige innerhalb angemessener Frist; Pflicht zur zeitnahen Prüfung bei Abweichung der beabsichtigten Verwendung von den vertraglichen Vereinbarungen; Erklärung der ...

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Internationaler Warenkauf: Zur Pflicht des Käufers zur Mängelanzeige innerhalb angemessener Frist

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vereinbarungen der Parteien entscheidend für Vertragsgemäßheit / zeitnahe Prüfung der Ware erforderlich, Reklamation des Endkunden darf nicht abgewartet werden

  • cisg-online.org PDF

    Art. 49(2)(b); Art. 74; Art. 75; Art. 77; Art. 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufrechnung von Gewährleistungsansprüchen gegen Ansprüche auf Kaufpreiszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berufung auf Vertragswidrigkeit bei mangelnder fristgerechter Anzeige gegenüber dem Verkäufer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 476
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2016 - 1 U 192/14
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Dabei ist der am Sitz des Verkäufers - hier der Klägerin - für Geldforderungen bestimmte gesetzliche Zinssatz zugrunde zu legen (Art. 4 Abs. 1 lit. a), 12 Abs. 1 lit. c) EuGVVO; Staudinger-Magnus, a.a.O., Art. 78 Rn. 15; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Februar 2016 - 1 U 192/14 -, Rn. 43, juris).

    Die Entscheidung über die Rechtsanwaltskosten folgt aus § 74 CISG (vgl. jurisPK/BGB-Janal, a.a.O., Art. 64 CISG, Rn. 18; Staudinger-Magnus, a.a.O., CISG, Art. 74, Rn. 51 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Februar 2016 - 1 U 192/14 -, Rn. 42, juris).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Für den Verkauf beweglicher Sachen wird diese Bestimmung in Art. 5 Nr. 1 lit. b) erster Spiegelstrich EuGVVO dahin ergänzt, dass im Sinne dieser Vorschrift und sofern nichts anderes vereinbart worden ist, der Erfüllungsort der Verpflichtung der Ort in einem Mitgliedsstaat ist, an dem die Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen (EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010, Rs. C-381/08, Car Trim GmbH/KeySafety Systems Srl, Rn. 55, juris).

    Für die Bestimmung des Ortes in einem Mitgliedsstaat, an dem die verkauften beweglichen Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen, ist ohne Rückgriff auf das hier nach Art. 31 lit. b) CISG zum tschechischen Sitz der Beklagten weisende materielle Recht für den autonom zu bestimmenden Begriff des Lieferortes im Sinne von Art. 5 Nr. 1 lit. b) erster Spiegelstrich EuGVVO nach der Entstehungsgeschichte, den Zielen und der Systematik der Verordnung aus Gründen seiner Vorhersehbarkeit und der räumlichen Sachnähe zu dem zur Entscheidung berufenen Gericht an den Ort anzuknüpfen, an dem die mit dem Kaufvertrag erstrebte Übertragung der Sachen vom Verkäufer an den Käufer durch deren Ankunft an ihrem endgültigen Bestimmungsort vollständig abgeschlossen ist und der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen (EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010, a.a.O., Rn. 60 ff.; BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 135/08 -, BGHZ 186, 81-90, Rn. 10 - 20, juris).

  • BGH, 24.03.1999 - VIII ZR 121/98

    Entlastung des nur als Zwischenhändler tätig gewordenen Verkäufers; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Nach Art. 77 Satz 2 CISG kann die Haftung des Verkäufers vollständig ausgeschlossen sein, wenn die entstandenen Schäden sämtlich darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer angemessene Maßnahmen zur Verringerung des aus der Vertragsverletzung folgenden Verlustes unterlassen hat (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - VIII ZR 121/98 -, BGHZ 141, 129-137, Rn. 25 f. juris; Schlechtriem/Schwenzer, a.a.O., Art. 77 Rn. 12).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf:

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Für die Bestimmung des Ortes in einem Mitgliedsstaat, an dem die verkauften beweglichen Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen, ist ohne Rückgriff auf das hier nach Art. 31 lit. b) CISG zum tschechischen Sitz der Beklagten weisende materielle Recht für den autonom zu bestimmenden Begriff des Lieferortes im Sinne von Art. 5 Nr. 1 lit. b) erster Spiegelstrich EuGVVO nach der Entstehungsgeschichte, den Zielen und der Systematik der Verordnung aus Gründen seiner Vorhersehbarkeit und der räumlichen Sachnähe zu dem zur Entscheidung berufenen Gericht an den Ort anzuknüpfen, an dem die mit dem Kaufvertrag erstrebte Übertragung der Sachen vom Verkäufer an den Käufer durch deren Ankunft an ihrem endgültigen Bestimmungsort vollständig abgeschlossen ist und der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen (EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010, a.a.O., Rn. 60 ff.; BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 135/08 -, BGHZ 186, 81-90, Rn. 10 - 20, juris).
  • OLG München, 15.09.2004 - 7 U 2959/04

    Zur Anwendbarkeit, Wahrung und Förderung der Grundsätze von Treu und Glauben im

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Vom Erfordernis einer vorgängigen Vertragsaufhebung ist nur dann zu befreien, wenn feststeht, dass der Schuldner keineswegs erfüllen werde, also bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (Oberster Gerichtshof Österreich, Urteil vom 6. Februar 1996, CISG-online, Nr. 224; OLG München, Urteil vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 -, Rn. 15, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 U 167/95 -, Rn. 27, juris ; Schlechtriem/Schwenzer, a.a.O., Art. 75 Rn. 17 und 35).
  • OLG Hamburg, 28.02.1997 - 1 U 167/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Vom Erfordernis einer vorgängigen Vertragsaufhebung ist nur dann zu befreien, wenn feststeht, dass der Schuldner keineswegs erfüllen werde, also bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung (Oberster Gerichtshof Österreich, Urteil vom 6. Februar 1996, CISG-online, Nr. 224; OLG München, Urteil vom 15. September 2004 - 7 U 2959/04 -, Rn. 15, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. Februar 1997 - 1 U 167/95 -, Rn. 27, juris ; Schlechtriem/Schwenzer, a.a.O., Art. 75 Rn. 17 und 35).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2019 - 12 U 152/18
    Die Aufrechnung mit den erhobenen Gegenforderungen ist lediglich ein Verteidigungsmittel, auf das Art. 6 Nr. 3 EuGVVO keine Anwendung findet (EuGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - Rs. C-341/93, WM 1995, 2161, Rn. 12 ff. - Danværn Production A/S/Schuhfabriken Otterbeck GmbH & Co., juris) und das auch sonst nicht geeignet ist, eine Erfüllungsortzuständigkeit für die den Streitgegenstand bildenden Kaufpreisforderungen zu begründen.
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