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   OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97   

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https://dejure.org/1997,6759
OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97 (https://dejure.org/1997,6759)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.1997 - 2 Ss 141/97 (https://dejure.org/1997,6759)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 2 Ss 141/97 (https://dejure.org/1997,6759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sich-Gegenstemmen gegen ein Fahrzeug zur Verhinderung der Weiterfahrt als Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    Stemmen sich Demonstranten gegen die Motorhaube eines Pkw, um dessen Weiterfahrt zu verhindern, so ist das Gewalt i.S. von § 240 StGB (Abgrenzung zu der Sitzblockadenentscheidung BVerfG, NJW 1995, 1141 ff. und zu der Stehblockadenentscheidung BGHSt 41, 182 ff. = NJW 1995, 2643).

    Soweit sich das LG auf BGHSt 41, 182 ff. - Stehblockade von Kurden auf der Autobahn - bezieht, verkennt es, daß in dieser Entscheidung mit dem Hinweis auf ein unüberwindliches Hindernis kein allgemeines Erfordernis für derartige Blockadefälle aufgestellt werden sollte, sondern dort einzelfallbezogen ein solches in Gestalt der von der Demonstrantengruppe anhaltenden Fahrzeuge als Barriere benutzt wurde.

    Die (von Amelung NStZ 1996, 230f. und OLG Koblenz NJW 1996, 3351 ff. verkannte) Bedeutung der genannten Kurden -Stehblockadenentscheidung des BGH liegt in der Abgrenzung von der zweiten Sitzblockadenentscheidung des BVerfG, in einem der Fälle, in denen zur Gewaltausübung ein mechanisch oder chemisch wirkendes Mittel oder Werkzeug benutzt wird.

    b) die Fälle instrumenteller Gewalt durch Benutzung eines mechanisch oder chemisch wirkenden Mittels, zu denen BGHSt 41, 182, 185 ff. gehört, aber auch die Fälle gehörend des Einsperrens von Personen zwecks ungehinderter Fortschaffung von Waren (RGSt 13, 49, 51), das Ausräumen einer Boutique zur Verhinderung des Geschäftsverkehrs für eine nicht unerhebliche Zeit (BGHR StGB § 240 I - Gewalt 1), Straßenverkehrsfälle wie das Ausbremsen (BGHR aaO - Gewalt 3).

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    Denn die Verwerflichkeitsklausel von § 240 II StGB bezieht sich nur auf das im Absatz 1 genannte Handeln, Dulden oder Unterlassen (BGHSt 35, 270).

    Für den Fall einer Verurteilung wegen Nötigung werden die Fernziele der Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sein (BGHSt 35, 270).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    Stemmen sich Demonstranten gegen die Motorhaube eines Pkw, um dessen Weiterfahrt zu verhindern, so ist das Gewalt i.S. von § 240 StGB (Abgrenzung zu der Sitzblockadenentscheidung BVerfG, NJW 1995, 1141 ff. und zu der Stehblockadenentscheidung BGHSt 41, 182 ff. = NJW 1995, 2643).

    Ein solches Verhalten fiele nicht unter die vom B VerfG in der zweiten Sitzblockadeentscheidung vom 10.1.1995 (BVerfGE 92, 1 ff. = NJW 1995, 1141 ff.) untersagte, weil gegen das Bestimmtheitsgebot von Art. 103 11 GG verstoßende Auslegung von Gewalt 1. S. des vergeistigten Gewaltbegriffs, die nur Fälle betrifft, in denen von bloßen körperlicher Anwesenheit der Demonstranten lediglich ein psychischer Zwang ausgeht" die Demonstranten nicht zu überfahren.

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87

    Ausräumen der Boutique - § 240 StGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    b) die Fälle instrumenteller Gewalt durch Benutzung eines mechanisch oder chemisch wirkenden Mittels, zu denen BGHSt 41, 182, 185 ff. gehört, aber auch die Fälle gehörend des Einsperrens von Personen zwecks ungehinderter Fortschaffung von Waren (RGSt 13, 49, 51), das Ausräumen einer Boutique zur Verhinderung des Geschäftsverkehrs für eine nicht unerhebliche Zeit (BGHR StGB § 240 I - Gewalt 1), Straßenverkehrsfälle wie das Ausbremsen (BGHR aaO - Gewalt 3).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1986 - 5 Ss 43/86

    Zum "Angriff auf die Menschenwürde anderer" im Sinne des § 130 StGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    Das wäre ohnehin nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich (BGHSt 36, 277, 283, OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2518, 2519), und scheidet vorliegend aus, weil es nur aufgrund einer dem RevGer.
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    Das wäre ohnehin nur in eindeutigen Ausnahmefällen möglich (BGHSt 36, 277, 283, OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2518, 2519), und scheidet vorliegend aus, weil es nur aufgrund einer dem RevGer.
  • OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    Die (von Amelung NStZ 1996, 230f. und OLG Koblenz NJW 1996, 3351 ff. verkannte) Bedeutung der genannten Kurden -Stehblockadenentscheidung des BGH liegt in der Abgrenzung von der zweiten Sitzblockadenentscheidung des BVerfG, in einem der Fälle, in denen zur Gewaltausübung ein mechanisch oder chemisch wirkendes Mittel oder Werkzeug benutzt wird.
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    c) Gruppe 3 umfaßt daher nur die Fälle eines durch die Laepple - Entscheidung BGHSt 23, 46, 54 eingeleiteten sog. vergeistigten Gewaltbegriffs, den das BVerfG in seiner zweiten Sitzblockadeentscheidung vom 10.1.1995 für verfassungswidrig infolge Verstosses gegen Art. 103 II GG erklärt hat (§ 31 I BVerfG).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    In der Diskussion über den Begriff nötigender Gewalt wird diese Fallgruppe, die in der BGH-Rechtsprechung durch den Chloräthyl-Fall (BGHSt 1, 145) eingeleitet worden ist (Gewaltausübung ist auch die nicht gewaltsame Beibringung eines Betäubungsmittels - anders noch RGSt 58, 98), unzureichend gekennzeichnet durch eine abnehmende Bedeutung der Entfaltung körperlicher Gewalt und das Abstellen auf die Zwangswirkung beim Opfer (so aber Blei JA 1970, 19ff., 77ff., 141ff.; LK-Schäfer 10. Aufl. [1989], § 240 Rn 7ff. und dem folgend die 2. Sitzblockadenentscheidung des B VerfG NJW 1995, 1142, sub. 3 a; vgl. auch Arnold JuS 1997, 289,290).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
    In der Diskussion über den Begriff nötigender Gewalt wird diese Fallgruppe, die in der BGH-Rechtsprechung durch den Chloräthyl-Fall (BGHSt 1, 145) eingeleitet worden ist (Gewaltausübung ist auch die nicht gewaltsame Beibringung eines Betäubungsmittels - anders noch RGSt 58, 98), unzureichend gekennzeichnet durch eine abnehmende Bedeutung der Entfaltung körperlicher Gewalt und das Abstellen auf die Zwangswirkung beim Opfer (so aber Blei JA 1970, 19ff., 77ff., 141ff.; LK-Schäfer 10. Aufl. [1989], § 240 Rn 7ff. und dem folgend die 2. Sitzblockadenentscheidung des B VerfG NJW 1995, 1142, sub. 3 a; vgl. auch Arnold JuS 1997, 289,290).
  • RG, 29.02.1924 - IV 999/23

    Fällt der Gebrauch eines Betäubungsmittels unter den Begriff der Gewalt im Sinne

  • RG, 30.10.1885 - 2317/85

    Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und

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