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   OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99   

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https://dejure.org/1999,5796
OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99 (https://dejure.org/1999,5796)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.03.1999 - 3 AR 2/99 (https://dejure.org/1999,5796)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. März 1999 - 3 AR 2/99 (https://dejure.org/1999,5796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verweisung an das Familiengericht bei isoliertem Streit über eine Nutzungsentschädigung nach Zuweisung der Ehewohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b Absatz 2
    Gerichtliche Zuständigkeit für Zuweisung der Ehewohnung getrenntlebender Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Magdeburg - 23 F 3202/98
  • OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 20.09.1989 - SA-F-25/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Insbesondere ist eine isolierte Entscheidung über eine Nutzungsentschädigung nach einer Trennung regelmäßig nicht eilbedürftiger als außerhalb einer Ehe, so daß insoweit kein Grund für die Anwendung der auf eine besondere Verfahrensbeschleunigung und möglichst geringe Verrechtlichung der Entscheidung ausgerichteten Regeln der Hausratsverordnung besteht (Heckelmann in Erman, BGB , 9. Aufl., § 1361 b Rn. 9; Graba, NJW 1987, 1721, 1723; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 179, 180; vgl. auch OLG Köln, FamRZ 1992, 440 f).

    Im Hinblick hierauf läßt sich nicht feststellen, daß dem Verweisungsbeschluss des Streitgerichts jede rechtliche Grundlage fehlt und sie als objektiv willkürlich erscheint, was erst dazu führen würde, daß die sich aus § 18 Absatz 1 Satz 3 HausratsV ergebende Bindungswirkung einer Abgabe auch zwischen Spruchkörpern desselben Amtsgerichts (Ewers, FamRZ 1990, 1373, Heintzmann, FamRZ 1983, 957, 960; Fehmel, HausratsV, § 18 Rn. 3; zu Unrecht a. A.: OLG Bamberg, FamRZ 1990, 179, 180) entfallen würde.

  • OLG Frankfurt, 03.12.1991 - 3 UF 111/91

    Anordnung einer Nutzungsvergütung; Überlassung der Ehewohnung; Isolierte

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Indes wird in Literatur und Rechtsprechung verbreitet die Auffassung vertreten, auch bei isoliertem Streit über eine Benutzungsentschädigung nach der freiwilligen Räumung der Ehewohnung durch einen der Ehegatten habe das Familiengericht nach den Regeln der Hausratsverordnung zu entscheiden (OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 548 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 677 f, Heintzmann in Soergel, BGB , 12. Aufl., § 18a HausratsV Rn. 13; Wacke in MünchKommBGB, 3. Aufl., § 1361 b Rn. 15).
  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch;

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Insbesondere ist eine isolierte Entscheidung über eine Nutzungsentschädigung nach einer Trennung regelmäßig nicht eilbedürftiger als außerhalb einer Ehe, so daß insoweit kein Grund für die Anwendung der auf eine besondere Verfahrensbeschleunigung und möglichst geringe Verrechtlichung der Entscheidung ausgerichteten Regeln der Hausratsverordnung besteht (Heckelmann in Erman, BGB , 9. Aufl., § 1361 b Rn. 9; Graba, NJW 1987, 1721, 1723; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 179, 180; vgl. auch OLG Köln, FamRZ 1992, 440 f).
  • OLG Braunschweig, 17.11.1995 - 2 UF 51/95

    Zahlung einer Nutzungsvergütung für die allein im Eigentum eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Indes wird in Literatur und Rechtsprechung verbreitet die Auffassung vertreten, auch bei isoliertem Streit über eine Benutzungsentschädigung nach der freiwilligen Räumung der Ehewohnung durch einen der Ehegatten habe das Familiengericht nach den Regeln der Hausratsverordnung zu entscheiden (OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 548 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1992, 677 f, Heintzmann in Soergel, BGB , 12. Aufl., § 18a HausratsV Rn. 13; Wacke in MünchKommBGB, 3. Aufl., § 1361 b Rn. 15).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auch vielfach das Streitgericht für zuständig gehalten, insbesondere dann, wenn die Parteien sich bereits über den Auszug eines Ehegatten geeinigt hatten (BGH, FamRZ 1986, 436 f.), wenn einer der Ehegatten die Ehewohnung freiwillig verlassen hat (OLG Koblenz, FamRZ 1989, 85 f) oder wenn nach einer Einigung darüber, welcher der Ehegatten die Wohnung übernimmt, lediglich über Ausgleichsansprüche für die Vergangenheit gestritten wird (OLG Hamburg, FamRZ 1982, 941; so auch: Fehmel, HausratsV, § 1 Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87

    Streitgegenstand bei Verfahren über den Zugewinnausgleich und bei Verfahren über

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auch vielfach das Streitgericht für zuständig gehalten, insbesondere dann, wenn die Parteien sich bereits über den Auszug eines Ehegatten geeinigt hatten (BGH, FamRZ 1986, 436 f.), wenn einer der Ehegatten die Ehewohnung freiwillig verlassen hat (OLG Koblenz, FamRZ 1989, 85 f) oder wenn nach einer Einigung darüber, welcher der Ehegatten die Wohnung übernimmt, lediglich über Ausgleichsansprüche für die Vergangenheit gestritten wird (OLG Hamburg, FamRZ 1982, 941; so auch: Fehmel, HausratsV, § 1 Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 15.04.1982 - 15 UF 194/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auch vielfach das Streitgericht für zuständig gehalten, insbesondere dann, wenn die Parteien sich bereits über den Auszug eines Ehegatten geeinigt hatten (BGH, FamRZ 1986, 436 f.), wenn einer der Ehegatten die Ehewohnung freiwillig verlassen hat (OLG Koblenz, FamRZ 1989, 85 f) oder wenn nach einer Einigung darüber, welcher der Ehegatten die Wohnung übernimmt, lediglich über Ausgleichsansprüche für die Vergangenheit gestritten wird (OLG Hamburg, FamRZ 1982, 941; so auch: Fehmel, HausratsV, § 1 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 6/08

    Zuständigkeit des Familiengerichts bei Antrag auf Zahlung von Nutzungsentgelt

    (2) Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, dass immer dann, wenn ein Ehegatte die Ehewohnung endgültig aufgegeben hat und sich die Parteien nur noch um die Nutzungsentschädigung streiten, eine sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte nicht mehr gegeben ist (vgl. KG FamRZ 2000, 304 f.; OLG Hamburg FamRZ 1982, 941; zum Streitstand vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2001, 45 f.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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