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   OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06   

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OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06 (https://dejure.org/2006,17602)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.12.2006 - 6 Wx 17/06 (https://dejure.org/2006,17602)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06 (https://dejure.org/2006,17602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Sicherungshaftanordnung; Überschreitung der Höchstdauer einer Sicherungshaft; Bestimmung der Höchstdauer einer Sicherungshaft

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1, Satz 2
    Zur maximal zulässigen Dauer der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04

    Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06
    Diese Höchstfrist bezieht sich nicht nur auf die Höchstdauer einer Abschiebungshaftanordnung, sondern bezeichnet das Höchstmaß der Gesamtdauer mehrerer Haftabschnitte verschiedener Haftanordnungen, die der Durchsetzung einer auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhenden Ausreisepflicht dienen (Anschluss an KG, Beschluss vom 07.01.2000 - 25 W 10139/00, KGR 2000, 202 und BayObLG, Beschluss vom 16.09.2004 - 4 Z BR 70/04).

    In anderen Fällen darf die Sicherungshaft nicht für länger als sechs Monate angeordnet werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. September 2004 - 4 Z BR 70/04, zitiert nach juris, Rnrn. 7 ff.).

  • OLG Naumburg, 19.02.2001 - 10 Wx 6/01

    Abschiebehaft - persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren - Ausnahmen -

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06
    Nachdem der Beteiligte am 26. September 2006 erfahren hatte, dass der Betroffene in die so genannte B-Liste (zu den Problemen und Einzelheiten der Rückführung vietnamesischer Staatsangehöriger vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Februar 2001 - 10 Wx 6/01, zitiert nach juris Rnrn. 13-15) eingetragen worden ist und deshalb seine baldige Abschiebung anzunehmen ist, ließ er den Betroffenen, als er am 29. September 2006 freiwillig bei ihm erschien, festnehmen.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet nämlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung auch in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a., BVerfGE 96, 27).
  • OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220; OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2006 - 22 W 10/06, zitiert nach juris Rn. 8; weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220; OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2006 - 22 W 10/06, zitiert nach juris Rn. 8; weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).
  • BayObLG, 25.03.2003 - 4Z BR 16/03

    Anrechnung früherer Haftzeiten bei Abschiebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06
    Lediglich bei einer zweijährigen Duldung tritt nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landgerichts zwischen der früheren und der nach zwei Jahren anschließenden Haftzeit der Sicherungshaft unter bestimmten Umständen eine relevante Zäsur ein, die eine Zusammenrechnung nicht mehr rechtfertigt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. März 2003 - 4Z BR 16/03, BayObLGR 2003, 350).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    Frühere Haftzeiten sind grundsätzlich dann in die Gesamtdauer der Sicherungshaft mit einzubeziehen, wenn diese zur Durchsetzung derselben - auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhenden - Ausreisepflicht zurückgehen (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06 Rn. 17, juris; KG, FGPrax 2000, 84).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Lücken zwischen den Haftabschnitten eine Zäsur eingetreten ist (OLGR München 2009, 754, 755; OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; OLG München, FGPrax 2003, 233, 234; BayObLGR 2003, 350; KG, FGPrax 2000, 84; OLG Schleswig, FGPrax 1996, 38, 39).

    Von einer solchen Zäsur ist auszugehen, wenn zwischen den Haftzeiträumen eine Lücke von mehreren Jahren entstanden ist (vgl. OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41) oder der Aufenthalt eines Betroffenen über einen mehrjährigen Zeitraum geduldet war (vgl. OLGR München 2009, 754, 755; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 6 Wx 17/06, Rn. 17, juris; BayObLGR 2003, 350).

  • LG Tübingen, 14.04.2015 - 5 T 72/15

    Zwangsvollstreckung: Beschwerde auf Aufhebung des Haftbefehls nach Abgabe der

    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2006 - 6 Wx 17/06, juris Rz. 11 m. w. N.).
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