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   OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11   

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https://dejure.org/2011,44705
OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11 (https://dejure.org/2011,44705)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.12.2011 - 10 W 14/11 (https://dejure.org/2011,44705)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2011 - 10 W 14/11 (https://dejure.org/2011,44705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 242 BGB, § 839 BGB, Art 5 Abs 5 MRK, § 7 Abs 3 StrEG, Art 34 GG
    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Schmerzensgeldklage wegen zu Unrecht erlittener Abschiebehaft: Haftung des Landkreises für Pflichtverletzungen kreiskommunaler Bediensteter; Verantwortlichkeit der Ausländerbehörde für die Vollziehung der Sicherungshaft; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Landkreises für Pflichtverletzungen von Bediensteten der Ausländerbehörde

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Haftung des Landkreises für Pflichtverletzungen von Bediensteten der Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 620
  • NVwZ-RR 2012, 366
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
    Mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (Az. 6 Wx 2/08) stellte der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg fest, dass die Vollstreckung der Abschiebungshaft aus dem Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Wittenberg vom 23. August 2004 über den 23. November 2004 hinaus rechtswidrig war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Februar 2008, Az: 6 Wx 2/08, Bezug genommen.

    In dem Beschluss heißt es, dass die Vollstreckung der Abschiebungshaft aus dem Abschiebungshaftbefehl des Amtsgerichts Wittenberg vom 23. August 2004 über den 23. November 2004 hinaus rechtswidrig war, Az: 6 Wx 2/08 (zur Bindungswirkung: vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: III ZR 183/05, a.a.O.).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
    5 Abs. 5 EMRK ist ein Gesetz i.S. § 253 BGB, aufgrund dessen wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.1993, Aktenzeichen: III ZR 3/92, BGHZ 122, 268).

    Nach dem StrEG, das einen Aufopferungsanspruch regelt, sollen nur die üblichen Unzuträglichkeiten, die die Haft mit sich bringt, ausgeglichen werden und weitere Ansprüche in- und außerhalb des StrEG wegen atypischer Folgen des Vollzugs oder der rechtswidrigen Anordnung der Haft bestehen bleiben (BGH, Urteil vom 29.04.1993, Aktenzeichen: III ZR 3/92, BGHZ 122, 268).

  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
    Die Amtsträger des Antragsgegners müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die innerstaatlich mit Gesetzeskraft geltende EMRK beachten (vgl. zur innerstaatlichen Gesetzeskraft der EMRK: BGH, Urteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960 m.w.N.) Gemäß Art. 5 Abs. 5 EMRK hat jede Person Anspruch auf Schadenersatz, die unter Verletzung von Art. 5 EMRK von einer Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist.

    In dem Beschluss heißt es, dass die Vollstreckung der Abschiebungshaft aus dem Abschiebungshaftbefehl des Amtsgerichts Wittenberg vom 23. August 2004 über den 23. November 2004 hinaus rechtswidrig war, Az: 6 Wx 2/08 (zur Bindungswirkung: vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: III ZR 183/05, a.a.O.).

  • OLG Celle, 15.04.2002 - 16 W 22/02

    Amtshaftung; Anspruch gegen Körperschaft; Schmerzensgeld; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
    Ungeachtet der Notwendigkeit einer richterlichen Haftanordnung bleibt die Vollziehung der Sicherungshaft in der Verantwortung der Ausländerbehörde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.01.2004, Aktenzeichen: 6 W 112/03, InfAuslR 2004, 216, 217; OLG Celle, Beschluss 15.04.2002, Aktenzeichen: 16 W 22/02, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
    Ungeachtet der Notwendigkeit einer richterlichen Haftanordnung bleibt die Vollziehung der Sicherungshaft in der Verantwortung der Ausländerbehörde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.01.2004, Aktenzeichen: 6 W 112/03, InfAuslR 2004, 216, 217; OLG Celle, Beschluss 15.04.2002, Aktenzeichen: 16 W 22/02, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.10.2009 - III ZR 18/09

    Aufrechnung der Justizverwaltung gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
    Es könnte dem Antragsgegner unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung hier verwehrt sein, gegenüber dem Anspruch des Antragstellers auf immateriellen Schadenersatz wegen konventionsrechtswidriger Haft mit einer Gegenforderung auf Erstattung offener Kosten der Abschiebung aufzurechnen (vgl. zur Aufrechnung mit den Kosten der Strafverfolgung: BGH, Urteil vom 01.10.2009, Aktenzeichen: III ZR 18/09, BGHZ 182, 301).
  • OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14

    Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.12.2011, 10 W 14/11) hat in einem Fall für zu Unrecht erlittene Abschiebungshaft von knapp 2 Monaten 40 EUR pro Tag zur Kompensierung und Genugtuung für das erlittene Unrecht für angemessen erachtet.
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 11 W 67/20

    Unrechtmäßige Haft, Entschädigung, Höhe

    Sowohl das Landgericht als auch das antragsgegnerische Land folgen der ständigen Rechtsprechung des Senats, der zur Bemessung des Schmerzensgeldes wegen einer unrechtmäßig erlittenen Haft - wie eine Reihe weiterer Oberlandesgerichte - regelmäßig auf die Vorschrift des § 7 Abs. 3 StrEG abstellt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2001, Az.: 11 W 23/01, Tz.10; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2011, 10 W 14/11, Tz. 29; OLG München, Urt. v. 22.03.2013, Az.: 1 U 1488/13, Tz.62, alle zitiert nach juris; Senat, Urt. v. 15.08.2018, Az.: 11 U 138/17).
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 80/13

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.12.2011, 10 W 14/11) hat in einem Fall für zu Unrecht erlittene Abschiebungshaft von knapp 2 Monaten 40 EUR pro Tag zur Kompensierung und Genugtuung für das erlittene Unrecht für angemessen erachtet.
  • OLG Hamm, 15.08.2018 - 11 U 138/17

    Zahlung eines Schmerzensgeldes für erlittene Haft

    Der Senat stellt bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für die unrechtmäßig erlittene Haft - wie eine Reihe weiterer Oberlandesgerichte - im Ausgangspunkt auf die Vorschrift des § 7 Abs. 3 StrEG ab, nach der eine Entschädigung von 25, 00 EUR/Tag für erlittene Untersuchungshaft zu zahlen ist (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2001, Az.: 11 W 23/01, Tz.10; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2011, 10 W 14/11, Tz. 29; OLG München, Urt. v. 22.03.2013, Az.: 1 U 1488/13, Tz.62, alle zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 16/14

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.12.2011, 10 W 14/11) hat in einem Fall für zu Unrecht erlittene Abschiebungshaft von knapp 2 Monaten 40 EUR pro Tag zur Kompensierung und Genugtuung für das erlittene Unrecht für angemessen erachtet.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 15 W 2/12

    PKH für Klage auf Schadenersatz wegen "Freiheitsberaubung" aufgrund

    Soweit der Antragsteller geltend macht, der durch die konventionswidrige Freiheitsentziehung entstandene immaterielle Schaden sei in Anlehnung an die nach § 7 Abs. 3 StrEG zu gewährende Entschädigung jedenfalls mindestens mit 25 EUR pro Tag zu bemessen, lässt sich diesem Standpunkt hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO nicht absprechen (vgl. OLG Hamm a.a.O.; Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.12.2011, 10 W 14/11, NVwZ-RR 2012, 366 [hier zitiert nach Juris]).
  • LG Hagen, 17.07.2020 - 8 O 56/20
    Nach alledem erscheint ein Schmerzensgeld in Höhe von 40, 00 EUR am Tag und damit am oberen Ende der für die die konventionswidrige Sicherungsverwahrung ausgeurteilten Beträge angemessen, aber auch ausreichend (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 27.12.201110 W 14/11; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.12.2011, Az. 10 W 14/11; OLG München, Urt. v. 22.08.2013, Az. 1 U 1488/13: 30, 00 EUR pro Tag; OLG Hamm Urt. v. 06.03.2015, Az. 11 U 95/14: 500, 00 EUR pro Monat; Brandenburgische OLG, Beschl. v. 12.09.2013, Az. 2 W 2/13).
  • VG Aachen, 15.10.2012 - 1 K 1275/12

    Abbruch eines Auswahlverfahrens für einen nach BBesO A 12 bewerteten Dienstposten

    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, NVwZ-RR 2012 S. 366-368.
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