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   OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04   

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https://dejure.org/2004,10852
OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04 (https://dejure.org/2004,10852)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.07.2004 - 4 W 16/04 (https://dejure.org/2004,10852)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 4 W 16/04 (https://dejure.org/2004,10852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur des Frage des Vorliegens einer mitgliedschaftlichen Stellung bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft; Abgrenzung zwischen zivilrechtlicher und öffentlicher-rechtlicher Streitigkeit anhand der Natur des dem Streit zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses; ...

  • Judicialis

    VwGO § 40; ; VwGO § 40 Abs. 1; ; GVG § 13; ; KomVerf der DDR vom 17. Mai 1990 § 2 Abs. 2; ; GKG LSA § 8 a Abs. 1 S. 1; ; GemO LSA § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärung der mitgliedschaftlichen Stellung einer Gemeinde in einem Abwasserzweckverband durch die Verwaltungsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Öffentlichrechtlich sind demnach Streitigkeiten, wenn sie sich als Folge eines Sachverhalts darstellen, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (GSOBG, BGHZ 102, 283; BGH, NJW 1990, 1527; 1993, 1659).

    Maßgeblich ist allein die wirkliche Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht dagegen die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch den Kläger selbst (BGH, NJW 1990, 1527; BVerwG, NJW 1994, 2968, 2969).

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Nach alledem hat das Landgericht den Rechtsstreit rechtsfehlerfrei an das Verwaltungsgericht Halle verwiesen, das gemäß § 52 Abs. 5 VwGO örtlich für die Entscheidung über die negative Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO, die gerade bei der Feststellung einer mitgliedschaftlichen Stellung in einer öffentlichrechtlichen Körperschaft statthaft ist (BVerwG, NJW 1983, 2208 f.; BVerwGE 25, 151 ff.), zuständig ist.
  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Grundsätzlich sind zwar auch Einwendungen des Beklagten und deren rechtliche Begründung unerheblich (BGH, NJW 1955, 1187; 1984, 1622, 1623), vorliegend ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Klägerin eine negative Feststellungsklage erhoben hat.
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 385/98

    Rechtsstellung eines Zweckverbands im Gründungsstadium und seiner Mitglieder

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Auch geht der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des zweiten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2000, Az.: II ZR 385/98, NJW 2001, 748 ff., fehl.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Maßgeblich ist allein die wirkliche Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht dagegen die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch den Kläger selbst (BGH, NJW 1990, 1527; BVerwG, NJW 1994, 2968, 2969).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Nach alledem hat das Landgericht den Rechtsstreit rechtsfehlerfrei an das Verwaltungsgericht Halle verwiesen, das gemäß § 52 Abs. 5 VwGO örtlich für die Entscheidung über die negative Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO, die gerade bei der Feststellung einer mitgliedschaftlichen Stellung in einer öffentlichrechtlichen Körperschaft statthaft ist (BVerwG, NJW 1983, 2208 f.; BVerwGE 25, 151 ff.), zuständig ist.
  • BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91

    Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Öffentlichrechtlich sind demnach Streitigkeiten, wenn sie sich als Folge eines Sachverhalts darstellen, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist (GSOBG, BGHZ 102, 283; BGH, NJW 1990, 1527; 1993, 1659).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1999 - 2 E 10874/99

    Rechtsweg; Negative Feststellungsklage; Schulträgergemeinde; Nutzungsentgelt

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
    Bei einer demnach anzunehmenden negativen Feststellungsklage ist jedoch für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs auf die Rechtsnatur des vom Beklagten geltend gemachten Rechts abzustellen (GSOGB, BGHZ 102, 283; OVG Koblenz, NVwZ-RR 1999, 582).
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