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   OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06   

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https://dejure.org/2006,11067
OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06 (https://dejure.org/2006,11067)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.12.2006 - 10 W 78/06 (https://dejure.org/2006,11067)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 10 W 78/06 (https://dejure.org/2006,11067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstellung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots im Hinblick auf die Anstifung eines Kunden zu einem vertragswidrigen Verhalten gegenüber einer KfZ-Versicherung; Werbung mit einem Erlass der Selbstbeteiligung zu Lasten des Versicherung; Verstoß gegen ein ...

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § 890; ; UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; AKB § 13 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 Abs. 1; AKB § 13 Abs. 9
    Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Autoglas-Reparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Preisnachlässen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).

    Wenn in der Rechnung der dem Versicherungsnehmer gewährte Nachlass auf den Selbstbehalt jedoch nicht besonders ausgewiesen wird, zahlt der Versicherer auf eine überteuerte Rechnung, (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 15.09.2005 - 13 U 113/05

    Anspruch auf die Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung einer Autowerkstatt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Fahrlässig handelt dabei auch derjenige, der sich erkennbar im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt und deshalb eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung in Betracht ziehen muss (vgl. BGH NJW 1998, 2144, 2145; OLG Stuttgart WRP 1999, 1072, 1073; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, Kapitel 68, Rdn. 8).
  • OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03

    Reichweite eines Unterlassungstitels im Ordnungsgeldverfahren bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
  • LG Bonn, 22.12.2005 - 14 O 146/05

    Tankgutschein, Zugabe, Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung, Anstiftung zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06

    Unlauterer Wettbewerb: Teilweise Übernahme des Selbstbehalts durch die Werkstatt

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • KG, 03.05.1988 - 5 W 1370/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Kern der Verletzungshandlung ist dabei alles, was in seiner das Wesen der beanstandeten Rechtsverletzung ausmachenden Bedeutung dem gleicht, was sich bereits zugetragen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03. Mai 1988, 5 W 1370/88 zitiert nach juris; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2003, 279-281 m.w.N. zitiert nach juris); Ehricke in Münchener Kommentar, Wettbewerbsrecht, Bearbeitung 2006, Vor § 12 UWG Rdn.154; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 6.4; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 8; Stöber in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 890 ZPO Rdn. 3 a).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
    Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts (BGHSt 40, 138; 40, 195, 197; 41, 385, 393 ff.; 43, 149, 152; 43, 312, 315) aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGHZ 146, 318, 324 - Trainingsvertrag), besteht keine Veranlassung, an diesem Institut für die Zwangsvollstreckung festzuhalten (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 6.4; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 313; Harte/Henning/Brüning, UWG, Vor § 12 Rdn. 322 f.; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 156; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 35; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 906, 946; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 41; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rdn. 13; Mankowski, WRP 1996, 1144, 1148; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 724; OLG Naumburg WRP 2007, 566, 569 f.; a.A. Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 890 Rdn. 28; Zöller/Stöber aaO § 890 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 890 Rdn. 13; vermittelnd Ahrens/Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 66 Rdn. 4).
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