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   OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05   

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https://dejure.org/2006,6604
OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05 (https://dejure.org/2006,6604)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.03.2006 - 1 U 48/05 (https://dejure.org/2006,6604)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. März 2006 - 1 U 48/05 (https://dejure.org/2006,6604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit einer Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme von Steuerberatungsmandaten; Wirksamkeit von Vereinbarungen über die nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises wegen Umsatzrückgangs; ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Voraussetzungen des objektiven und des subjektiven Tatbestandes des § 138 Abs. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberatungsmandatsübernahmevertrag: Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über eine Kaufpreisreduzierung bei Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Mandatsübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 19.07.2005 - 1 U 83/04

    Sittenwidrige Bestimmungen in einem Steuerberatungspraxisübernahmevertrag:-

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05
    Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme von Steuerberatungsmandaten die Höhe des Kaufpreises am Netto-Jahresumsatz des letzten vollen Geschäftsjahres orientiert, so erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertreten-müssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt (Fortführung des Senatsurteils v. 19.07.2005, 1 U 83/04 = OLGR Naumburg 2006, 39).

    a) Vereinbarungen wie diejenigen der Prozessparteien über eine Kaufpreisreduzierung bei Umsatzrückgang in § 9 der Verträge vom 31.12.1999 können nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12.07.2005, 1 U 83/04, OLGR Naumburg 2006, 39-42) sittenwidrig i.S.v. § 138 Abs. 1 BGB sein.

    Der Senat hat deshalb eine ähnliche Vereinbarung, die allerdings eine längere Garantiezeit und faktisch ein Berufsverbot für den Verkäufer enthielt, in der Vergangenheit auf Grund ihres Gesamtcharakters unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Verkäufers als sittenwidrig angesehen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2005, 1 U 83/04, OLGR Naumburg 2006, 39).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05
    aa) Ergibt sich der Sittenverstoß nicht bereits aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern - wie hier - allenfalls aus seinem Gesamtcharakter, ist § 138 BGB grundsätzlich nur anwendbar, wenn auch die subjektiven Umstände, insbesondere die Absichten, Motive und Beweggründe der Parteien, als verwerflich anzusehen sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 590; BGHZ 86, 88; BGH, NJW 2001, 1127).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05
    Auf die Indizwirkung eines etwaigen groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das in der Regel eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen entbehrlich macht (vgl. BGH, NJW 2002, 429 (m.N.)), können die Beklagten sich im vorliegenden Fall gerade nicht berufen.
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05
    aa) Ergibt sich der Sittenverstoß nicht bereits aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern - wie hier - allenfalls aus seinem Gesamtcharakter, ist § 138 BGB grundsätzlich nur anwendbar, wenn auch die subjektiven Umstände, insbesondere die Absichten, Motive und Beweggründe der Parteien, als verwerflich anzusehen sind (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 590; BGHZ 86, 88; BGH, NJW 2001, 1127).
  • LG Berlin, 25.11.1996 - 62 S 387/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05
    Dies gilt erst Recht, wenn eine Partei die Ladung beantragt (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1997, 1289, um von ihrem Fragerecht Gebrauch zu machen (§ 397 ZPO).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2000 - 1 U 111/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05
    Dies gilt vor allem dann, wenn notwendige Beweise, die vom Gericht auch als solche erkannt wurden, nicht erhoben worden sind (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, 25. Aufl. 2005, § 538 Rdn. 22 m.N.; OLG Saarbrücken, NZBau 2001, 329 f.).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 165/08

    Praxisübernahmevertrag: Anspruch des Verkäufers auf Zahlung der Kaufpreisraten;

    Zwar ist ein Vertrag über die Übernahme einer Steuerberatungspraxis nichtig, wenn eine Kaufpreisreduzierung für den Fall vereinbart wird, dass beim nachträglichen Ausscheiden von Mandanten innerhalb von 24 Monaten nach dem Übernahmetag oder dem Absinken des Beratungsumsatzes mit diesen Mandanten eine Absenkung des Kaufpreises entsprechend dem Wert des Umsatzrückganges erfolgen soll, weil damit dem Veräußerer für zwei Jahre nach dem Übernahmetag unabhängig vom Grund des Umsatzrückganges das gesamte Risiko der Geschäftsentwicklung der verkauften Praxis aufgebürdet wird (OLG Naumburg NJW-RR 2006, S. 421; vgl. auch OLG Naumburg OLGR 2006, S. 513).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2012 - 3 U 83/10

    Unternehmenskaufvertrag: Übernahme einer Steuerberaterkanzlei; Zulässigkeit des

    Im Übrigen wäre, wenn die Parteien bei einer Orientierung der Kaufpreishöhe am Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung, abhängig von jeglichem Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, vereinbart hätten, eine Sittenwidrigkeit und damit Unwirksamkeit jener Vereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2006, 513).
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