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   OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16   

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https://dejure.org/2016,48123
OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16 (https://dejure.org/2016,48123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16 (https://dejure.org/2016,48123)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. September 2016 - 1 Ws (s) 318/16 (https://dejure.org/2016,48123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 2017, 157
  • StV 2018, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07

    Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).

    Im Übrigen betrifft diese Vorschrift ausschließlich den Fall einer vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren und erfasst den Verzicht gegenüber der Staatskasse nicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3 Ws 1205/07, Rn. 8 f, OLG Bamberg, a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 28.07.2008 - Ws 262/08
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass dem von § 49b BRAO verfolgten Zweck, einen Preiswettbewerb um Mandate zu verhindern, in der vorliegenden Fallkonstellation ausreichend dadurch begegnet wird, dass ein Wechsel nur bei Einverständnis beider beteiligter Anwälte möglich ist (OLG Karlsruhe, a.a.O., im Ergebnis auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.07.2008 - Ws 262/08; OLG Bamberg a.a.O.).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15

    Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02

    Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    "Ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ist ein Grund, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 StR 270/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173; Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2016 - 1 Ws (s) 318/16
    Eine Auswechselung des Verteidigers ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2007, 3 Ws 1205/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.1992, 4 Ws 228/92, NStZ 1993, 201, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2010, 2 Ws 52/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
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