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   OLG Naumburg, 30.09.2015 - 2 Ws 203/15   

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https://dejure.org/2015,41187
OLG Naumburg, 30.09.2015 - 2 Ws 203/15 (https://dejure.org/2015,41187)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.09.2015 - 2 Ws 203/15 (https://dejure.org/2015,41187)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. September 2015 - 2 Ws 203/15 (https://dejure.org/2015,41187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Mitteilung der Berechnungsgrundlagen für die Alkoholkonzentration

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Methode zur Ermittlung der Alkoholkonzentration muss mitgeteilt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 264/04

    Ordnungswidrigkeit, Verkehr, Fahrverbot

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 2 Ws 203/15
    Wird lediglich eine Regelgeldbuße nach dem Bußgeldkatalog von bis zu 500, 00 EUR verhängt und gibt es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, bedarf es keiner weiteren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Thüringer OLG Jena zfs 2005, 415; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2013, 1 RBs 72/13, zitiert nach juris).

    Wird lediglich eine Regelgeldbuße nach dem Bußgeldkatalog von bis zu 500, 00 EUR verhängt und gibt es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, bedarf es keiner weiteren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Thüringer OLG Jena zfs 2005, 415; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2013, 1 RBs 72/13, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 1 RBs 72/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Regelgeldbuße

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 2 Ws 203/15
    Wird lediglich eine Regelgeldbuße nach dem Bußgeldkatalog von bis zu 500, 00 EUR verhängt und gibt es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, bedarf es keiner weiteren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Thüringer OLG Jena zfs 2005, 415; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2013, 1 RBs 72/13, zitiert nach juris).

    Wird lediglich eine Regelgeldbuße nach dem Bußgeldkatalog von bis zu 500, 00 EUR verhängt und gibt es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, bedarf es keiner weiteren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Thüringer OLG Jena zfs 2005, 415; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2013, 1 RBs 72/13, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 2 Ws 203/15
    Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG ist es hiernach ausreichend aber auch erforderlich, dass das Urteil das Prüfverfahren zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration und der Menge des berauschenden Mittels im Blut und das jeweilige Ergebnis mitteilt (BGH vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92, juris Rn. 19 ff., 23, 24).
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