Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19 (NL)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45718
OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19 (NL) (https://dejure.org/2019,45718)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.10.2019 - 3 W 76/19 (NL) (https://dejure.org/2019,45718)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - 3 W 76/19 (NL) (https://dejure.org/2019,45718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).

    Zum einen stand dieses Grundstück im Alleineigentum der Ehefrau und ging damit - solange sie nicht vorverstarb - nicht in der Verfügungsbefugnis des Erblassers über (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 43).

  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Hinzu kommt, dass im Rahmen der vorrangigen individuellen Auslegung auf den einzelnen Bedachten abzustellen und somit in den Blick zu nehmen ist, dass die Vermögensgegenstände zugleich mehreren Personen zugewandt wurden, mit der Folge, dass im Ergebnis den Beteiligten zu 1. - 3. wertmäßig aus dem Hausgrundstück in Ort14 jeweils ein größerer Anteil zugewandt wurde als den Beteiligten zu 4. - 14. im Hinblick auf das Objekt in Ort13 (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1162 (1163)).

    Für eine wertmäßige Ausgleichsverpflichtung bzw. gegen den Umstand, dass es den Eheleuten von vornherein ausschließlich auf die Zuwendung von bestimmten Vermögensgegenständen ankam, streitet aber vor allem der im Testament angelegte Umstand, dass - unter Zugrundelegung einer vorrangig auf den einzelnen Bedachten abzustellenden Sichtweise (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1162 (1163) - jeder Bedachte hier einen in etwa gleich großen Anteil zugesprochen bekommen hat.

  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, da nicht unterstellt werden kann, dass er überhaupt keinen Erben berufen und seine Verwandtschaft als gesetzliche Erben ausschließen wollte (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; Urteil vom 19.01.2000 - IV ZR 157/98, juris Rn. 10; Beschluss vom 12.07.2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 29).

    Gegen eine derartige Auslegung spricht jedoch der Umstand, dass sich dem Testament gerade nicht entnehmen lässt, dass der Erblasser und seine Ehefrau die Beteiligten zu 1. - 3. von der gesetzlichen Erbfolge gänzlich ausschließen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2000 - IV ZR 157/98, juris Rn. 11).

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19

    Zu den Voraussetzungen, unter denen eine vom Erblasser angeordnete

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Ebenfalls lesenswert Testament richtig unterschreiben - Zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den letzten Willen Die Unterschrift bei einem Testament richtig gestalten Dass ein Testament von Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaft Zwangsversteigerung bei Erbauseinandersetzungen der Erbengemeinschaft Wenn eine Schenken als Alternative zum Vererben? Was ist zu beachten? Erbschaften sind in Deutschland ein zunehmend wichtiges Thema und haben sich Die eidesstattliche Versicherung im Erbrecht Auskunft durch Erben durch eidesstattliche Versicherung In rechtlicher Hinsicht Enterbt worden - Was tun bei einer Enterbung? Durch die letztwillige Verfügung eines Erblassers wird die Verwendung des Die Erbengemeinschaft Eine Erbengemeinschaft führt oft zu langjährigen Streitigkeiten, die häufig Erbrecht: Was fällt alles in die Erbmasse? Im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Deutschland gibt es eine wahre Vielzahl von mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen OLG Oldenburg - Az.: 3 W 76/19 (NL) - Beschluss vom 01.10.2019 1. Die Anfechtung eines notariellen Testamentes im Erbscheinsverfahren Motivirrtum des Erblassers AG Euskirchen - Az.: 3 VI 155/19 - Beschluss vom Voraussetzung Beendigung einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung Oberlandesgericht Saarbrücken - Az.: 5 W 61/19 - Beschluss vom 15.10.2019 Die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis in privatschriftlichem Testament OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 99/19 - Beschluss vom 18.10.2019 Die Pflichtteilsergänzungsanspruch - Verzicht - Anwendung Vorschrift gesetzliches Güterrecht LG Deggendorf - Az.: 32 O 779/18 - Urteil vom 19.09.2019 1. Die Klage wird Anfechtung Testaments durch übergangenen Pflichtteilsberechtigten OLG Rostock - Az.: 3 W 43/19 - Beschluss vom 20.09.2019 Auf die Beschwerde der Ausschluss Ehegattenerbrecht bei Voraussetzungen der Scheidung im Todeszeitpunkt OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 182/19 - Beschluss vom 25.10.2019 Die Beschwerde weitere Erbrechts-Urteile .
  • BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Erblasser eine dem Wert des Gegenstands entsprechende Erbquote unabhängig vom Vorhandensein dieses Gegenstands im Nachlass zum Zeitpunkt seines Todes hätte zuwenden wollen (vgl. BayObLG a.a.O.; Beschluss vom 16.03.2005 - 1Z BR 77/04, juris Rn. 29; Rudy a.a.O.).
  • OLG Rostock, 20.09.2019 - 3 W 43/19

    Erbscheinsverfahren: Anfechtung des Testaments durch einen übergangenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19
    Ebenfalls lesenswert Testament richtig unterschreiben - Zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den letzten Willen Die Unterschrift bei einem Testament richtig gestalten Dass ein Testament von Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaft Zwangsversteigerung bei Erbauseinandersetzungen der Erbengemeinschaft Wenn eine Schenken als Alternative zum Vererben? Was ist zu beachten? Erbschaften sind in Deutschland ein zunehmend wichtiges Thema und haben sich Die eidesstattliche Versicherung im Erbrecht Auskunft durch Erben durch eidesstattliche Versicherung In rechtlicher Hinsicht Enterbt worden - Was tun bei einer Enterbung? Durch die letztwillige Verfügung eines Erblassers wird die Verwendung des Die Erbengemeinschaft Eine Erbengemeinschaft führt oft zu langjährigen Streitigkeiten, die häufig Erbrecht: Was fällt alles in die Erbmasse? Im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Deutschland gibt es eine wahre Vielzahl von mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen OLG Oldenburg - Az.: 3 W 76/19 (NL) - Beschluss vom 01.10.2019 1. Die Anfechtung eines notariellen Testamentes im Erbscheinsverfahren Motivirrtum des Erblassers AG Euskirchen - Az.: 3 VI 155/19 - Beschluss vom Voraussetzung Beendigung einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung Oberlandesgericht Saarbrücken - Az.: 5 W 61/19 - Beschluss vom 15.10.2019 Die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis in privatschriftlichem Testament OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 99/19 - Beschluss vom 18.10.2019 Die Pflichtteilsergänzungsanspruch - Verzicht - Anwendung Vorschrift gesetzliches Güterrecht LG Deggendorf - Az.: 32 O 779/18 - Urteil vom 19.09.2019 1. Die Klage wird Anfechtung Testaments durch übergangenen Pflichtteilsberechtigten OLG Rostock - Az.: 3 W 43/19 - Beschluss vom 20.09.2019 Auf die Beschwerde der Ausschluss Ehegattenerbrecht bei Voraussetzungen der Scheidung im Todeszeitpunkt OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 182/19 - Beschluss vom 25.10.2019 Die Beschwerde weitere Erbrechts-Urteile .
  • OLG Frankfurt, 19.10.1994 - 17 U 207/93

    Rechtskraft des Urteils bei notwendiger Streitgenossenschaft; Veräußerung von

  • LG Mönchengladbach, 07.11.2017 - 3 O 99/15

    Pflichtteils- und Auskunftsansprüche des Sohnes bezüglich des Nachlasses der

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 3 Wx 182/19

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

  • AG Euskirchen, 08.10.2019 - 3 VI 155/19

    Anfechtung eines notariellen Testamentes im Erbscheinsverfahren

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2019 - 3 Wx 99/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • LG Deggendorf, 19.09.2019 - 32 O 779/18

    Nichtbestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruches bei Zustimmung des

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

  • OLG Köln, 28.06.2022 - 2 Wx 129/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Auslegung eines

    Im Übrigen könnte eine Alleinerbenstellung der Beteiligten zu 1) ausgehend von vorstehenden Grundsätzen allenfalls dann in Betracht kommen, wenn sich - wozu bislang keine Feststellungen getroffen wurden, mangels entsprechenden Antrags aber auch nicht getroffen werden mussten - herausstellen sollte, dass z.B. noch erhebliches Barvermögen vorhanden wäre und sich damit die wertmäßige Differenz zwischen den der Beteiligten zu 1) und den der Beteiligten zu 2) zugewandten Gegenständen noch einmal deutlich erhöhen würde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.10.2019 - 3 W 76/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht