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   OLG Oldenburg, 01.12.1993 - 2 U 102/93   

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https://dejure.org/1993,8365
OLG Oldenburg, 01.12.1993 - 2 U 102/93 (https://dejure.org/1993,8365)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.12.1993 - 2 U 102/93 (https://dejure.org/1993,8365)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 2 U 102/93 (https://dejure.org/1993,8365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 5; VVG § 16 Abs. 1
    Frage nach "gewohnheitsmäßiger" Einnahme von Medikamenten ist unklar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 AGBG; § 16 Abs. 1 VVG
    Antragsformular; Versicherungsvertrag; Medikamente; Antragsteller

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsformular; Versicherungsvertrag; Medikamente; Antragsteller

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.05.1974 - 14 U 140/73
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.12.1993 - 2 U 102/93
    Es ist anerkannt, daß generelle Fragen nach gefahrerheblichen Umständen oder solche Fragen, deren Antwort ein Werturteil erfordern, nicht als ausdrückliche Fragen im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. OLG Frankfurt VersR 1975, 632, 633; Bruck-Möller, VVG, 8. Aufl. Bd. I, § 16 Anm. 29).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.12.1993 - 2 U 102/93
    Darunter fallen auch einzelne Folgen solcher Rechtsbeziehungen (vgl. BGH NJW 1984, 1556 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 05.07.1996 - 2 W 83/96

    Rücktritt von einer Lebensversicherung wegen des Fehlens von ausdrücklichen

    Eine einen Rücktrittsgrund für den Versicherer begründende falsche Beantwortung von Fragen im Versicherungsantrag liegt grundsätzlich nämlich nicht vor, wenn unklare oder mehrdeutige Fragen gestellt werden; in einem derartigen Fall fehlt es an einer ausdrücklichen Frage i. S. von § 16 Abs. 1 VVG (OLG Frankfurt VersR 1992, 41, 42; Senat VersR 1994, 1169).
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