Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4317
OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04 (https://dejure.org/2005,4317)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.02.2005 - 3 U 109/04 (https://dejure.org/2005,4317)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 3 U 109/04 (https://dejure.org/2005,4317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 S. 1 VVG; § 22 VVG
    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen Anzeigepflicht des zukünftigen Versicherungsnehmers nach § 16 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG); Verlust der Rücktrittsberechtigung des Versicherers; Auswirkungen des Verschweigens ...

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 35

    Krankenversicherung, Nachfrageobliegenheit bei Vertragsschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Nachfrageobliegenheit des Versicherers; Zweck der vorvertraglichen Anzeigepflicht des zukünftigen Versicherungsnehmers nach § 16 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG); Verlust der Rücktrittsberechtigung des Versicherers; Auswirkungen des Verschweigens ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 22

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16
    Grenzen der Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei festgestellter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16; VVG § 22
    Risikoprüfung bei Krankenversicherungsvertrag: Nachfrageobliegenheit des Versichererers bei Verschweigen einer MRT der HWSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer einmal lügt, dem glaubt man dennoch - Müssen Krankenversicherer bei Kundenangaben nachfragen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 921
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
    Verstößt der Versicherer gegen die Obliegenheit, im eigenen Interesse vor Vertragsschluss die erforderliche Risikoprüfung vorzunehmen, so verliert er seine Rücktrittsberechtigung (BGH VersR 1992, 603, 604; 1995, 80, 81; Römer r+s 1998, 45, 48).

    Ob dies auch für sein Anfechtungsrecht gilt (so BGH VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50) bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
    Verstößt der Versicherer gegen die Obliegenheit, im eigenen Interesse vor Vertragsschluss die erforderliche Risikoprüfung vorzunehmen, so verliert er seine Rücktrittsberechtigung (BGH VersR 1992, 603, 604; 1995, 80, 81; Römer r+s 1998, 45, 48).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
    Ob dies auch für sein Anfechtungsrecht gilt (so BGH VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50) bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
    Ob dies auch für sein Anfechtungsrecht gilt (so BGH VersR 1992, 603; a.A. OLG Düsseldorf r+s 2003, 252; OLG Hamm r+s 2002, 50) bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG München, 07.07.1997 - 31 U 1545/97

    Anfechtung wegen Verschweigens eines Alkoholabusus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
    Auf klare Fragen des Versicherers gegebene klare Antworten des Versicherungsnehmers begründen hingegen - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls, dass dem Versicherer die Unrichtigkeit der Antwort des Versicherungsnehmers aus anderen Quellen bekannt ist - keine Nachfragepflicht des Versicherers (BGH VersR 1995, 901; OLG München VersR 1998, 1361, 1362).
  • BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.02.2005 - 3 U 109/04
    Auf klare Fragen des Versicherers gegebene klare Antworten des Versicherungsnehmers begründen hingegen - mit Ausnahme des hier nicht vorliegenden Falls, dass dem Versicherer die Unrichtigkeit der Antwort des Versicherungsnehmers aus anderen Quellen bekannt ist - keine Nachfragepflicht des Versicherers (BGH VersR 1995, 901; OLG München VersR 1998, 1361, 1362).
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