Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Einstellung, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit, Gehörsverletzung, Unschuldsvermutung
- openjur.de
Strafverfahrenseinstellung hinsichtlich unwesentlicher Nebenstraftaten: Anfechtbarkeit einer Auslagenentscheidung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 154 Abs. 2 StPO; § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO
Anfechtbarkeit einer mit einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) getroffenen Auslagenentscheidung durch den Angeklagten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit einer mit einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) getroffenen Auslagenentscheidung durch den Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2; StPO § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten bei Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Frage: Wie kann ich mich wehren? Antwort: Grds. gar nicht, oder: Häufig Probleme mit der Nichtanfechtbarkeit der Kostenentscheidung bei der Einstellung
Verfahrensgang
- LG Aurich, 20.05.2010 - 11 KLs 18/09
- OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses jedenfalls für den Fall der Überbürdung von Auslagen des Privatklägers auf den Beschuldigten verneint (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.03.1987, 2 BvR 589/79 u.a., BVerfGE 74, 358). - BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01
Unanfechtbarkeit der Auslagenentscheidung bei unanfechtbarer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10
Die aus der fehlenden Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung folgende Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.01.2002, 2 BvR 1965/01, NJW 2002, 1867). - BGH, 12.04.1994 - 4 StR 765/93
Revisionsverfahren - Verfahrenseinstellung - Gesamtstrafe - Abänderung - Anhörung
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10
Das gilt aber bezüglich der Anhörung nur, wenn zugleich mit der Einstellung eine den Angeschuldigten begünstigende Kostenentscheidung getroffen wird, da er dann nicht beschwert ist (vgl. BGH NStZ 1995, 18).
- BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21
Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung …
Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist eine sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung in einem nicht anfechtbaren Einstellungsbeschluss des Landgerichts nicht statthaft (vgl. BTDrucks 10/1313, S. 14, 39 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2005 - 2 BvR 1714/05 -, juris, Rn. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2004 - 4 Ws 65/04 -, juris, Rn. 5-7; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 Ws 109/08 -, juris, Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 1 Ws 296/10 -, juris, Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 Ws 436/10 -, juris, Rn. 4; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 Ws 80/11 -, juris, Rn. 9-23; Niesler, in: BeckOK StPO, § 464 Rn. 12 m.w.N. ;… Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 464, Rn. 8).Vor einer Auslagenentscheidung ist der Betroffene zu hören, wenn er durch das Auferlegen der eigenen Auslagen oder der Auslagen des Nebenklägers beschwert wird (vgl. VerfG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2019 - 1/18 -, juris, Rn. 12 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2004 - 4 Ws 65/04 -, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 1 Ws 296/10 -, juris, Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 Ws 457/14 u.a. -, juris, Rn. 10).
- OLG Dresden, 22.10.2014 - 2 Ws 457/14
Anspruch des Angeklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Anhörung des …
Hiervon sind jedoch die Fälle auszunehmen, bei denen keine für den Angeklagten günstige Kostenentscheidung getroffen wird (vgl. BGH bei Kusch, NStZ 1995, 18; OLG Oldenburg StraFo 2010, 352;… Meyer-Goßner/Schmitt, § 154 Rdnr. 16) und es deshalb gemäß § 33 Abs. 3 StPO einer Anhörung des Angeklagten bedarf. - LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
Auch wenn es bei einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO der Zustimmung und der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten nicht bedarf, gilt dies nur insoweit, wenn zugleich mit der Einstellung eine den Angeschuldigten begünstigende Kostenentscheidung getroffen wird, da er dann nicht beschwert ist (vgl. BGH NStZ 1995, 18; OLG Oldenburg Beschluss vom 02.07.2010 - 1 Ws 296/10, juris).