Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28456
OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04 (https://dejure.org/2005,28456)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.01.2005 - 5 W 151/04 (https://dejure.org/2005,28456)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 5 W 151/04 (https://dejure.org/2005,28456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,28456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer: Personenidentität von Verfahrensbevollmächtigtem und Zwangsverwalter; Anfechtbarkeit des Beschlusses über eine Sonderumlage wegen des Verteilungsschlüssels; Voraussetzungen für die Anordnung einer Versorgungssperre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 WEG; § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG; § 45 Abs. 1 WEG; § 273 Abs. 1 BGB
    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer Versorgungssperre gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Androhung der Versorgungssperre im Wege des Zurückbehaltungsrechtes wegen Verzugs mit der Zahlung des Wohngeldes; Veräußerung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer Versorgungssperre gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Androhung der Versorgungssperre im Wege des Zurückbehaltungsrechtes wegen Verzugs mit der Zahlung des Wohngeldes; Veräußerung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 651
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 18.05.1993 - 20 U 8/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04
    In diesem Fall wäre der säumige Wohnungseigentümer in der Lage, seine Wohnung unbegrenzt auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen (OLG Celle OLGZ 1991, 50, 51; BayObLG WuM 1992, 207, 208; OLG Hamm MDR 1994, 263; KG NJW-RR 2001, 1307).
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04
    In diesem Fall wäre der säumige Wohnungseigentümer in der Lage, seine Wohnung unbegrenzt auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen (OLG Celle OLGZ 1991, 50, 51; BayObLG WuM 1992, 207, 208; OLG Hamm MDR 1994, 263; KG NJW-RR 2001, 1307).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1979 - 20 W 357/79
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04
    Voraussetzung für eine Kostenbelastung der Verwalterin ist vielmehr, dass sie zumindest auch in Wahrnehmung eigener Interessen - also nicht nur im Interesse der Wohnungseigentümer - oder wegen eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt ist (OLG Hamm OLGZ 1971, 1996, 105; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74; Bärmann/Pick/Merle-Merle, a.a.O., § 47 Rdn. 5).
  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04
    In diesem Fall wäre der säumige Wohnungseigentümer in der Lage, seine Wohnung unbegrenzt auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen (OLG Celle OLGZ 1991, 50, 51; BayObLG WuM 1992, 207, 208; OLG Hamm MDR 1994, 263; KG NJW-RR 2001, 1307).
  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04
    Denn das Anfechtungsrecht dient nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (BayObLG WuM 1999, 179, 180; Staudinger-Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vorbem. 64 zu §§ 43 ff WEG).
  • OLG Celle, 09.11.1990 - 4 W 211/90

    Folgen eines erheblichen Zahlungsverzuges eines Mitgliedes einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04
    In diesem Fall wäre der säumige Wohnungseigentümer in der Lage, seine Wohnung unbegrenzt auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen (OLG Celle OLGZ 1991, 50, 51; BayObLG WuM 1992, 207, 208; OLG Hamm MDR 1994, 263; KG NJW-RR 2001, 1307).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 20 W 56/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterbrechung der Lieferung von Wasser, Strom und

    Auch § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG steht diesem Vorgehen nicht entgegen (OLG Oldenburg ZMR 2005, 651; KG NZM 2001, 761; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 148; Köhler/Wolicki, a.a.O., Teil 19 Rz. 360).

    Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebotes können sie mithin die weitere Lieferung einstellen, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings fällig sein und zweifelsfrei bestehen (vgl. dazu im Einzelnen Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 146 ff; Köhler/Wolicki, a.a.O., Teil 19 Rz. 352 ff; Gaier ZWE 2004, 109 ff; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 113; OLG München ZMR 2005, 311; Kammergericht FGPrax 2005, 251; NZM 2002, 221; NZM 2001, 761; OLG Oldenburg ZMR 2005, 651; BayObLG NJW-RR 2004, 1382; vgl. auch BGH WuM 2005, 540, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen).

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Der Frage, ob ein Verstoß gegen das Vertretungsverbot des § 43a Abs. 4 BRAO zur Unwirksamkeit der Prozessvollmacht führt, kommt grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. zu § 45 Nr. 4 BRAO a.F. BGH, Urt. v. 19. März 1993 - V ZR 36/92, NJW 1993, 1926; zu § 43a Abs. 4 BRAO einerseits OLG Oldenburg ZMR 2005, 651; OLG Brandenburg OLG-Report 2003, 482; andererseits OLG Saarbrücken OLG-Report 2005, 925, 926 f; zum Fortbestand der Prozessvollmacht eines Anwalts, dessen Zulassung entfallen ist, auch BGH, Beschl. v. 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, z.V. in BGHZ bestimmt, S. 9 f des Umdrucks bei Rn. 17).
  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04

    Abänderung eines Beschlusses

    Dieser Antrag ist jedoch jedenfalls durch die Entscheidung des Senats vom 3.1.2005 (Az. 5 W 151/04) unzulässig geworden: Denn danach steht rechtskräftig fest (§ 45 Abs. 2 WEG), dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.10.2003 zu TOP 4 über die Zahlung einer Sonderumlage und damit auch der Beschluss über die Verteilung der dabei auflaufenden Verzugszinsen unwirksam ist, so dass über den Verfahrensgegenstand eine weitere Entscheidung nicht mehr getroffen werden kann (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6.A., § 45 Rdnr. 61).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 3.1.2005 (Az. 5 W 151/04) ausgeführt, dass die Verwalterin nur ausnahmsweise mit den Kosten eines Gerichtsverfahrens zu belasten ist, das sie nicht im eigenen Interesse führt.

  • OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04

    Anforderungen an die Geltendmachung von Fehlbeträgen aus der Jahresabrechnung;

    Denn mit Beschluss des Senats vom 3.1.2005 (Az. 5 W 151/04) steht rechtskräftig fest, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.10.2003 zu TOP 4, betr.
  • AG Emden, 24.06.2010 - 5 C 675/08

    Nachgeschobene Anfechtungsgründe bleiben unberücksichtigt

    Das Anfechtungsrecht dient nämlich nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung, weshalb aber auch jeder Eigentümer befugt ist, einen Beschluss unabhängig davon anzufechten, ob er durch diesen persönlich betroffen ist oder sonstige Nachteile erleidet (vgl. BayObLG, WuM 1999, S. 179 (180); OLG Oldenburg, ZMR 2005, S. 651).
  • LG Hamburg, 20.07.2007 - 310 S 1/07

    Einzug anwaltlicher Vergütungsforderungen durch Verrechnungsstelle

    Die daraus möglicherweise folgende Nichtigkeit des Mandatsvertrages (§§ 43a Abs. 4 BRAO, 134 BGB) berührt jedoch die Wirksamkeit der vom Mandatsvertrag unabhängigen Prozessvollmacht nicht (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28.01.03, 2 U 14/02, zitiert nach juris, Rn. 33; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.05, 5 W 151/04, zitiert nach juris, Rn 3.; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Stuttgart, 14.04.2022 - 49 O 209/21
    Selbst bei Zuwiderhandlung gegen umfassende und generelle Tätigkeitsverbote bleiben die Handlungen des Rechtsanwalts wirksam, um die Beteiligten im Interesse der Rechtssicherheit zu schützen (BGH, Urt. v. 14.05.2009, IX ZR 60/08, NJW-RR 2010, 67, 67 f., Rn. 6 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.03.1993, V ZR 36/92, NJW 1993, 1926, 1926; OLG Oldenburg, Beschl. v. 03.01.2005, 5 W 151/04, BeckRS 2011, 16868, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht