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   OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06   

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OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,34907)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.04.2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,34907)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. April 2006 - 3 W 36/06 (https://dejure.org/2006,34907)
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  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Soweit es nicht darum geht, dass die Willenserklärung selbst im Sinne des Art. 1 RL 85/577 EWG, mithin während des Besuchs des Vermittlers in einer Wohnung des Verbrauchers oder eines Dritten abgegeben wurde, steht nur nationales Recht in Frage, und dessen Auslegung ist Sache der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, Rs. 14/83, NJW 1984, 2021, 2022; Rs. C264/96, EuZW 1999, 20 ff.).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine gespaltene Auslegung jedenfalls nicht von vornherein und allgemein als unzulässig angesehen (vgl. BGHZ 150, 248, 260 ff.; 159, 280, 284 f.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine gespaltene Auslegung jedenfalls nicht von vornherein und allgemein als unzulässig angesehen (vgl. BGHZ 150, 248, 260 ff.; 159, 280, 284 f.).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Soweit es nicht darum geht, dass die Willenserklärung selbst im Sinne des Art. 1 RL 85/577 EWG, mithin während des Besuchs des Vermittlers in einer Wohnung des Verbrauchers oder eines Dritten abgegeben wurde, steht nur nationales Recht in Frage, und dessen Auslegung ist Sache der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, Rs. 14/83, NJW 1984, 2021, 2022; Rs. C264/96, EuZW 1999, 20 ff.).
  • BGH, 05.12.1974 - II ZB 11/73

    GmbH Eintragung der Alleinvertretungsmacht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Die Möglichkeit richtlinienkonformer Auslegung nationaler Vorschriften war ebenso bekannt (vgl. bereits BGHZ 63, 261, 264; 87, 59, 61) wie der Umstand, dass nationale Gesetzgeber Richtlinien mitunter schlecht oder gar nicht ("Francovich") umsetzen.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Beweiserleichterungen in Gestalt der Vermutung (genauer wohl: des Anscheinsbeweises, vgl. BGHZ 123, 311) beratungsgerechten Verhaltens greifen nicht Platz (ebenso Lang/Rösler, WM 2006, 513, 518 f.; Piekenbrock, a. a. O., 476).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Voraussetzung nämlich wäre, dass nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung, mithin einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, lediglich ein bestimmtes Verhalten - der Widerruf - nahe gelegen hätte (vgl. BGH, WM 2005, 2110, 2111).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Schließlich scheint - ohne dass es darauf vorliegend noch entscheidend ankäme - der Antragsteller zu übersehen, dass das genannte Urteil des EuGH keinen Schadensersatzautomatismus dahingehend auslöst, dass Fehler des Kreditinstituts bei der Widerrufsbelehrung ohne weitere Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch begründen, der Verbraucher also eine fehlende und womöglich auch eine "nur" fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu nutzen kann, noch nach vielen Jahren und damit möglicherweise auch nach anfänglichen positiven Mieterträgen die sich später ergebenden Risiken ohne Voraussetzungen auf das Kreditinstitut abzuwälzen (da es um Schadensersatz und nicht um die Folgen des Widerrufs geht, sind in jedem Fall Steuerersparnisse in Ansatz zu bringen, was der Ansicht des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entspricht, vgl. II ZR 393/02, Urteil v. 14. Juni 2004, WM 2004, 1529, 1535; II ZR 410/02, Urteil v. 15. November 2004), zumal der Vorwurf an die Banken nur dahin geht, eine - ordnungsgemäße - Widerrufsbelehrung unterlassen zu haben, die Widerrufsbelehrung aber nicht den Zweck verfolgt, den Verbraucher vor dem Erwerb einer nicht oder nicht dauerhaft gewinnbringenden Anlage zu schützen (vgl. Lang/Rösler, WM 2006, 513, 515).
  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    Die Möglichkeit richtlinienkonformer Auslegung nationaler Vorschriften war ebenso bekannt (vgl. bereits BGHZ 63, 261, 264; 87, 59, 61) wie der Umstand, dass nationale Gesetzgeber Richtlinien mitunter schlecht oder gar nicht ("Francovich") umsetzen.
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 3 W 36/06
    An die Annahme einer (ausnahmsweise) unverschuldeten Rechtsunkenntnis hat der Bundesgerichtshof überdies in der Vergangenheit strenge Anforderungen gestellt (vgl. NJW 1972, 1045 f. m. w. N.).
  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 410/02

    Widerruf von Realkrediten zur Finanzierung eines Fondsbeitritts; Rückabwicklung

  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer

  • OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02

    Belehrung über das Haustürwiderrufsgesetz im Immoblilien-Darlehensgeschäft

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

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