Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,15697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149). - LG Düsseldorf, 13.09.1996 - 20 S 4/96
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
Die Sach- und Interessenlage ähnelt jedoch der Vermittlung von stark risikobehafteten Anlagegeschäften, so daß die dazu entwickelten Grundsätze der Haftung des Vermittlers, der persönliches Vertrauen des Vertragspartners in Anspruch nimmt, entsprechend anzuwenden sind (LG Hamburg NJW-RR 1996, 796; LG Düsseldorf NJW-RR 1997, 306). - BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92
Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149).
- LG Hamburg, 22.11.1995 - 309 T 55/95
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
Die Sach- und Interessenlage ähnelt jedoch der Vermittlung von stark risikobehafteten Anlagegeschäften, so daß die dazu entwickelten Grundsätze der Haftung des Vermittlers, der persönliches Vertrauen des Vertragspartners in Anspruch nimmt, entsprechend anzuwenden sind (LG Hamburg NJW-RR 1996, 796; LG Düsseldorf NJW-RR 1997, 306). - BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92
Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149). - BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149).