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   OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97   

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OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97 (https://dejure.org/1997,15697)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.07.1997 - 2 W 80/97 (https://dejure.org/1997,15697)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 2 W 80/97 (https://dejure.org/1997,15697)
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  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
    Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149).
  • LG Düsseldorf, 13.09.1996 - 20 S 4/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
    Die Sach- und Interessenlage ähnelt jedoch der Vermittlung von stark risikobehafteten Anlagegeschäften, so daß die dazu entwickelten Grundsätze der Haftung des Vermittlers, der persönliches Vertrauen des Vertragspartners in Anspruch nimmt, entsprechend anzuwenden sind (LG Hamburg NJW-RR 1996, 796; LG Düsseldorf NJW-RR 1997, 306).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
    Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149).
  • LG Hamburg, 22.11.1995 - 309 T 55/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
    Die Sach- und Interessenlage ähnelt jedoch der Vermittlung von stark risikobehafteten Anlagegeschäften, so daß die dazu entwickelten Grundsätze der Haftung des Vermittlers, der persönliches Vertrauen des Vertragspartners in Anspruch nimmt, entsprechend anzuwenden sind (LG Hamburg NJW-RR 1996, 796; LG Düsseldorf NJW-RR 1997, 306).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
    Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.07.1997 - 2 W 80/97
    Vornehmlich ist wahrheitsgemäß über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 80, 80; BGH NJW 1993, 2107; BGH NJW 1993, 2434; BGH WM 1994, 149).
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