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   OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06   

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https://dejure.org/2006,43500
OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,43500)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,43500)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,43500)
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  • OLG Jena, 10.07.2000 - 7 W 346/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Daher ist nach überwiegender Auffassung - der sich der Senat anschließt - eine Aussetzung des Rechtsstreits selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn ein Zuwarten auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus Gründen der Prozessökonomie sinnvoll und in Anbetracht der kurzen Zeitspanne bis zu den zu erwartenden Entscheidungen zumutbar ist (vgl. auch OLG Jena, NJW-RR 2001, 503 [OLG Jena 10.07.2000 - 7 W 346/00] ; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 148, Rn. 19; Zöller-Gerger, ZPO, 25. Aufl., § 148, Rn.5).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Vorliegend geht es nicht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Rechtsnormen, die bereits Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder Richtervorlage ist, so dass ausnahmsweise eine Aussetzung zulässig wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 1957 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 337/97] ; OLG Hamburg, NJW 1994, 1482).
  • OLG Hamburg, 16.04.1993 - 12 WF 20/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Vorliegend geht es nicht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Rechtsnormen, die bereits Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder Richtervorlage ist, so dass ausnahmsweise eine Aussetzung zulässig wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 1957 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 337/97] ; OLG Hamburg, NJW 1994, 1482).
  • LG Freiburg, 23.09.2003 - 9 S 20/03

    Verfahrensaussetzung auf Grund von anhängigen Revisionsverfahren mit identischer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Das Landgericht Freiburg ( NJW 2003, 3424) hält zwar eine Aussetzung bei einer derartigen Sachlage für zulässig.
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