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   OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 1 Ss 167/09   

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https://dejure.org/2009,7195
OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 1 Ss 167/09 (https://dejure.org/2009,7195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 1 Ss 167/09 (https://dejure.org/2009,7195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 1 Ss 167/09 (https://dejure.org/2009,7195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit des Angeklagten bei einem Blutalkoholwert von 3 Promille und hinzutretender Lebervorschädigung oder Betäubungsmittelintoxikation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs. 2 StPO; § 20 StGB
    Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss; Sachverständigenbeweis bei hohem Blutalkoholwert und Leberschädigung sowie Betäubungsmittelgebrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss; Sachverständigenbeweis bei hohem Blutalkoholwert und Leberschädigung sowie Betäubungsmittelgebrauch

  • blutalkohol PDF, S. 65
  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StGB § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StGB § 20
    Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss; Sachverständigenbeweis bei hohem Blutalkoholwert und Leberschädigung sowie Betäubungsmittelgebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 1 Ss 167/09
    Angesichts des von ihm festgestellten sehr hohen Blutalkoholwertes des Angeklagten von ca. 3 o/oo im Zeitpunkt der Tat bei bestehender Lebervorschädigung und vorangegangener zweijähriger Alkoholabstinenz drängte sich die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Klärung einer in Betracht kommenden (vgl. BGH NJW 1989, 779) Schuldunfähigkeit des Angeklagten so sehr auf, dass dem zur Wahrheitsermittlung nachzugehen war, ohne dass es eines dahingehenden Beweisantrages oder einer Beweisanregung des Angeklagten bedurft hätte.
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