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   OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 UF 208/01   

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https://dejure.org/2002,33548
OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 UF 208/01 (https://dejure.org/2002,33548)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.02.2002 - 11 UF 208/01 (https://dejure.org/2002,33548)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 11 UF 208/01 (https://dejure.org/2002,33548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung; Haftungsquote, wenn balgende und spielende Hunde auf eine Personengruppe zulaufen und dabei einen Menschen umrennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 121/69

    Tierhalter als Beteiligte (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 UF 208/01
    Das tierische Verhalten muß dabei nicht die einzige Ursache des eingetretenen Unfallerfolges gewesen sein; Mitverursachung genügt (BGH DB 71, 333, 334).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Radfahrers durch ein Reitpferd

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 UF 208/01
    39 Typische Gefährdungssituationen sind das Anspringen und Beißen der Hunde und beispielsweise auch ein Ausweichen eines Radfahrers vor einem Pferd, das den Weg versperrt (Düsseldorf NJW-RR 92, 475).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 22 U 26/92

    Hund; Hundehalter; Tierhalterhaftung; Haftungsquote

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 UF 208/01
    In einer derartigen Fallkonstellation sind alle beteiligten Hundehalter nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden ersatzpflichtig, die die Hunde einem Dritten oder, wie bei dieser Fallkonstellation, einem Halter selbst zufügen, wobei die Halter nach § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner zu haften hätten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1993, 1496).
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