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   OLG Oldenburg, 04.10.2016 - 2 W 49/16   

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https://dejure.org/2016,39903
OLG Oldenburg, 04.10.2016 - 2 W 49/16 (https://dejure.org/2016,39903)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.10.2016 - 2 W 49/16 (https://dejure.org/2016,39903)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 2 W 49/16 (https://dejure.org/2016,39903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 ZPO; § 60; § 61 ZPO; § 7 RVG; Nr. 1008 VV RVG; RVG § 7
    Tätigkeit zweier Rechtsanwälte derselben Partnergesellschaft für zwei einfache Streitgenossen ; Berücksichtigung der fiktiven Gebühren für die Beauftragung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten im Kostenfestsetzungsverfahren; Beauftragung einer Partnerschaft von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeit zweier Rechtsanwälte derselben Partnergesellschaft für zwei einfache Streitgenossen ; Berücksichtigung der fiktiven Gebühren für die Beauftragung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten im Kostenfestsetzungsverfahren; Beauftragung einer Partnerschaft von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 7
    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

  • rechtsportal.de

    RVG § 7
    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenfestsetzung beim Verklagen zweier Streitgenossen und Tätigwerden einer Partnergesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 9
  • MDR 2017, 179
  • Rpfleger 2017, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 26.10.2007 - 14 W 754/07

    Lauf der Rechtsmittelfrist gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.10.2016 - 2 W 49/16
    Diese sofortige Beschwerde dürfte nicht verfristet sein, weil unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 14 W 754/07 -, juris die Rechtsmittelfrist erst mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses zu laufen beginnen dürfte.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Prozessbevollmächtigter als einfacher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.10.2016 - 2 W 49/16
    Denn nach inzwischen allgemeiner Meinung sind die obsiegenden Streitgenossen kostenrechtlich nicht Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB, sondern Teilgläubiger im Sinne von § 420 BGB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - I-24 W 61/09, 24 W 61/09 -, juris Rn.19 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.10.2016 - 2 W 49/16
    Die Beauftragung durch die Beklagten erfolgte in derselben Angelegenheit, weil angesichts des identischen Sachverhalts sowie des übereinstimmenden Klagegrundes in Bezug auf beide beklagte Streitgenossen ein innerer Zusammenhang bestand und die Angelegenheit sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung weitgehend übereinstimmte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 -, zitiert nach juris Rn.22).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.10.2016 - 2 W 49/16
    Werden - wie hier - einfache Streitgenossen (§§ 59, 60, 61 ZPO) verklagt, steht es zwar grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattet werden können (vgl. BVerfG NJW 1990, 2124).
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