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   OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04   

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https://dejure.org/2005,16546
OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04 (https://dejure.org/2005,16546)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 5 W 194/04 (https://dejure.org/2005,16546)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 5 W 194/04 (https://dejure.org/2005,16546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Beschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichtigkeit unbestimmter Beschlussfassungen/Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 16, 47 WEG; 139, 242 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 814
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04

    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Dieser Antrag ist jedoch jedenfalls durch die Entscheidung des Senats vom 3.1.2005 (Az. 5 W 151/04) unzulässig geworden: Denn danach steht rechtskräftig fest (§ 45 Abs. 2 WEG), dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.10.2003 zu TOP 4 über die Zahlung einer Sonderumlage und damit auch der Beschluss über die Verteilung der dabei auflaufenden Verzugszinsen unwirksam ist, so dass über den Verfahrensgegenstand eine weitere Entscheidung nicht mehr getroffen werden kann (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6.A., § 45 Rdnr. 61).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 3.1.2005 (Az. 5 W 151/04) ausgeführt, dass die Verwalterin nur ausnahmsweise mit den Kosten eines Gerichtsverfahrens zu belasten ist, das sie nicht im eigenen Interesse führt.

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BayObLG FGPrax 2005, S. 14, 15 m.w.N.).

    Dementsprechend erscheint etwa die anteilsmäßige Belastung der Wohnungseigentümer, deren Wohnungen in Häusern ohne Aufzug gelegen sind, mit den Aufzugskosten nicht unbillig, eben weil es zahlreiche Gemeinschaftseinrichtungen gibt, an denen sich jeder Wohnungseigentümer beteiligen muss, ohne dass er einen Nutzen davon hat (vgl. BayObLG FGPrax 2005, S. 14, 16).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Letzteres ist anzunehmen, wenn er - wie hier - eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt (BGHZ 139, S. 288, 298).

    Im Hinblick darauf erfasst die Nichtigkeit des Beschlusses zu TOP 5 auch diese Regelung, § 139 BGB entsprechend (vgl. dazu BGHZ 139, S. 288, 297 f.; Palandt-Bassenge, BGB, 64. A., § 23 WEG Rdnr. 20).

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Der Verwalterin, die gemäß § 43 Abs. 4 Ziff 2 WEG an dem Beschlussanfechtungsverfahren zu beteiligen ist, können die Kosten eines solchen des Verfahrens allerdings dann auferlegt werden, wenn diese den Anfall der gerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten zu vertreten hat und nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist (Bundesgerichtshof NJW 1998, S. 755, 756; Münchener Kommentar-Engelhardt, a.a.O., § 47 Rdnr. 3; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rdnr. 19).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Vielmehr muss jeder Wohnungseigentümer nach der gesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 2 WEG für Betriebs- und Instandhaltungskosten in gleicher Weise auch dann aufkommen, wenn er bestimmte Einrichtungen wie z.B. Treppenhaus, Aufzug, Kinderspielplatz, Fahrradkeller, Waschmaschinen- und Tischtennisraum nicht benutzt (BGHZ 92, S. 18, 23).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe sind in einem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG gemeinsam zu prüfen, es handelt sich nicht um unterschiedliche Verfahrensgegenstände (Bundesgerichtshof NJW 2003, S. 3550, 3554; Schulze/Niedenführ, a.a.O., § 43 Rdnr. 45).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    2.) Abgesehen davon setzt aber eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels zumindest voraus, dass für die Änderung ein sachlicher Grund gegeben ist und der einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem vorigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt wird (Weitnauer-Gottschalg, WEG, 9.A., § 16 Rdnr. 13; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rdnr. 13); nach anderer Auffassung müssen sogar außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem geltenden Schlüssel grob unbillig erscheinen lassen - und zwar auch dann, wenn die Teilungserklärung eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss zulässt (Oberlandesgericht Frankfurt/M., NZM 2001, S. 140; Bärmann/Pick/Merle-Pick, WEG, 9.A., § 16 Rdnr. 119).
  • OLG Celle, 22.12.1986 - 4 W 224/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Anschluß; Breitbandkabelnetz;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Insoweit ist jedoch wiederum fraglich, ob ein hinreichender sachlicher Grund für ein Abweichen von dem bislang geltenden Schlüssel gegeben ist: Denn die Verteilung dieser Lasten nach Miteigentumsanteilen ist ebenfalls sachgerecht (vgl. dazu Oberlandesgericht Celle, WuM 1987, S. 97, 98 f.; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem WEG, 4.A., Kap. V Rdnr. 44).
  • OLG Köln, 08.12.1997 - 16 Wx 311/97

    Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04
    Diese Aufwendungen können nämlich ohne weiteres den einzelnen Häusern der Mehrhausanlage zugeordnet werden (vgl. dazu Oberlandesgericht Köln WuM 1998, S. 174).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 44/08

    Widerspruch des Eigentümerbeschlusses zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Hamburg ZMR 2008, 225; OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff).
  • OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung;

    Der Senat hat sich aber bereits im Beschluss vom 5. April 2005 (AZ.: 5 W 194/04 = 4 T 216/04 Landgericht Aurich = 5 a II 85/03 Amtsgericht Emden) der Auffassung des Landgerichts zur Unwirksamkeit der Beschlüsse zu TOP 5, 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 angeschlossen.
  • AG Emden, 10.06.2021 - 5 C 373/20

    Zur demnächstigen Zustellung einer Anfechtungsklage bei schleppender Bearbeitung

    Umstände außerhalb des protokollierten föhalts dürfen hierbei nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für Jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. OLG Oldenburg, ZMR 2005, S. 814).
  • OLG München, 04.12.2013 - 15 U 4933/12

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unterbliebener Anfechtung eines Beschlusses

    Die von der Klägerin vertretene Auffassung, ein Beschluss sei bereits dann anfechtbar, wenn er auszulegen ist, ergibt sich aus dieser Entscheidung gerade nicht (siehe auch OLG Oldenburg Beschluss vom 05.04.2005 - 5 W 194/04 = ZMR 2005, 814 Rz 8 bei [...]).
  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03

    Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 254/07
    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind ( OLG Hamburg ZMR 2008, 225 [OLG Hamburg 26.10.2007 - 2 Wx 128/03] ; OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 5 April 2005 (AZ.: 5 W 194/04,5 W 4/05 ) unter Bezugnahme auf Rau ( ZMR 1998, 1, 2f) darauf hingewiesen, dass eine professionelle Verwalterin wie die Beteiligte zu 10) insbesondere bei einer weitreichenden und komplexen Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in einer Mehrhausanlage der Eigentümerversammlung hinreichend bestimmte Beschlussvorlagen zu unterbreiten hat.
  • AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10

    Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!

    Aber auch bezüglich des weiteren Beschlusses stellt die in mehrfacher Hinsicht untaugliche Formulierung der Vorlage ein grobes Verschulden dar (so für eine von einem professionellen Verwalter vorgelegte, nicht hinreichend bestimmte Beschlussvorlage auch OLG Oldenburg, ZMR 2005, 814).
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