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OLG Oldenburg, 05.06.1989 - 5 W 64/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86
Pflichtteils- und Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.1989 - 5 W 64/89
Der Erbersatzanspruch nach § 1934 a BGB gibt den michtehelichen Kind als besondere Ausgestaltung des gesetzlichen Erbrechts (vgl. BGH NJW 1988, 136, 137) einen dem gesetzlichen Erbrecht gleichwertigen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, dessen Höhe sich nach dem gesetzlichen Erbteil richtet.
- OLG Saarbrücken, 09.10.1989 - 5 W 175/89
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts
Dies ist bei einem dem streitigen Verfahren vorangegangenen Mahnverfahren dann der Fall, wenn der Gläubiger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 1987, 895, 1082; Senatsbeschluß vom 28.7.1988 - 5 W 172/88 - und vom 9.5.1989 - 5 W 64/89 - jeweils m.w.N.).Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Gläubiger mit einem Widerspruch nicht zu rechnen braucht, wobei Ungewißheit darüber, ob der Schuldner Widerspruch erheben wird, zu Lasten des Gläubigers geht und er auch die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände trägt, die die Erwartung rechtfertigen können, es werde zu keinem streitigen Verfahren kommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.7.1988 - 5 W 172/88 - und vom 9.5.1989 - 5 W 64/89 - jeweils m.w.N.).