Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beweisverwertungsverbot, schwierige Rechtslage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 StPO; § 45 Abs. 2 S. 3 StPO; § 140 Abs. 2 S. 1 StPO; § 142 Abs. 7 StPO; § 304 StPO
Bestellung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Rechtslage; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen aufgrund unzutreffender Rechtsmittelbelehrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bestellung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Rechtslage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen aufgrund unzutreffender Rechtsmittelbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beweisverwertungsverbotproblematik: Pflichtverteidiger wird bestellt
Verfahrensgang
- AG Leer, 22.01.2020 - 606 Cs 571/19
- LG Aurich, 24.04.2020 - 12 Ns 76/20
- OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20
- LG Aurich, 11.01.2021 - 12 Ns 76/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09
Strafverfahren: Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20
Im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage (vgl. z.B. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 26. Januar 2009 - 1 Ws 7/09 , zit. n. juris) ist vorliegend zu beachten, dass die einzigen Beweismittel, die bei der durchgeführten Durchsuchung aufgefunden wurden und die (alleine) eine Verurteilung stützen könnten, möglicherweise von einem Beweisverwertungsverbot betroffen sind. - OLG Düsseldorf, 06.12.1991 - 1 Ws 939/91
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20
Einer Glaubhaft-machung bedurfte es nicht, da sich das fehlende Verschulden offenkundig aus den Akten ergibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 1991 - 1 Ws 939/91, juris). - OLG Hamm, 05.09.2017 - 1 Ws 411/17
Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2020 - 1 Ws 228/20
Die von dem bei solchen Konstellationen bestehenden Grundsatz der Bestellung eines Pflichtverteidigers angenommenen Ausnahmen (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss v. 5. September 2017 - III-1 Ws 411/17, zit. n. juris) kommen aufgrund der o.g. Schwierigkeiten im Bereich der rechtlichen Beurteilung erkennbar nicht in Betracht.
- AG Amberg, 17.10.2023 - 4 Gs 2469/23
Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers
Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist angesichts der Ausführungen des Verteidigers in seinem Schriftsatz vom 06.06.2023 jedenfalls nicht völlig fernliegend (vgl. zum Ganzen: OLG Oldenburg Beschl. v. 5.6.2020 - 1 Ws 228/20, BeckRS 2020, 42755).