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   OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09   

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https://dejure.org/2009,5466
OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09 (https://dejure.org/2009,5466)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.08.2009 - 6 U 143/09 (https://dejure.org/2009,5466)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. August 2009 - 6 U 143/09 (https://dejure.org/2009,5466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direktanspruch des Unfallgeschädigten gegen den Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer; Nachweis der bedingt vorsätzlichen Unfallverursachung bei einem Selbsttötungsversuch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer

  • verkehrslexikon.de

    Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung bei Unfall in Selbsttötungsabsicht

  • IWW
  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § ... 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; VVG § 152 a.F.; ; VVG § 158 c Abs. 1; ; VVG § 158 c Abs. 2; ; VVG § 158 c Abs. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 4; ; PflVG § 3 Nr. 5; ; PflVG § 3 Nr. 6 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 152 a.F.; PflVG § 3 Nr. 1
    Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Verkehrsunfalls durch den Versicherungsnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei einem in Suizidabsicht herbeigeführten Unfall

  • rheiderland.de PDF (Pressemeldung, 05.11.2009)

    Bluttat von Leer: Täter-Versicherung muss nicht zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei einem in Suizidabsicht herbeigeführten Unfall - Bei billigend in Kauf genommenem Unfall entfällt Anspruch des Geschädigten gegen Haftpflichtversicherung des Täters

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsatz statt Fahrlässigkeit - Keine Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers bei Suizid des Unfallverursachers

Verfahrensgang

  • LG Aurich - 2 O 884/08
  • OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 10.03.2003 - 12 U 184/01

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Indizwirkung einer schwierigen persönlichen Lage für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
    Denn da der Direktanspruch eines im Straßenverkehr durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz voraussetzt, dass dieser seinerseits einen Anspruch auf Haftpflichtleistungen gegen seine eigene Versicherung hat, entfällt konsequenterweise der Direktanspruch, wenn diese im Verhältnis zum Versicherungsnehmer gemäß § 152 VVG a.F. nicht haftet, weil der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 482. KG VersR 2004, 325 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
    Die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil genügt den Anforderungen, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (dazu BGH, NJW 2004, 1876 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04

    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
    Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.08.2006 (5 U 247/04) steht dieser Beweiswürdigung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2003 - 14 U 167/02

    Subjektiver Risikoausschluss bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
    Gemäß § 158 c Abs. 3 VVG haftet der Versicherer aber nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr - und also nicht für eine vorsätzliche und rechtswidrige Schadenszufügung seines Versicherungsnehmers (OLG Oldenburg, a.a.O. m.w.N.. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1248).
  • OLG Köln, 14.12.1977 - 2 U 67/77
    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
    Vorsatz im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige des allgemeinen Zivilrechts (vgl. BGH, VersR 1978, 265), also Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.
  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09
    Denn da der Direktanspruch eines im Straßenverkehr durch ein Kraftfahrzeug Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners nach § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz voraussetzt, dass dieser seinerseits einen Anspruch auf Haftpflichtleistungen gegen seine eigene Versicherung hat, entfällt konsequenterweise der Direktanspruch, wenn diese im Verhältnis zum Versicherungsnehmer gemäß § 152 VVG a.F. nicht haftet, weil der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 482. KG VersR 2004, 325 jeweils m.w.N.).
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