Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.09.1997 - 6 U 113/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Untersuchungspflicht bei Tiefkühlware
Papierfundstellen
- NJW 1998, 388
- BB 1998, 395
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1975 - VIII ZR 237/74
Sachliche Gebotenheit und Zumutbarkeit einer Untersuchung der Kaufsache - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.09.1997 - 6 U 113/97
Auf eine derartige, den objektiven Erfordernissen widersprechende allgemeine Handhabung kann sich die Beklagte jedenfalls nicht berufen (BGH NJW 1976, 625). - RG, 12.05.1908 - II 519/07
1. Befreien die Schwierigkeit der Entdeckung eines Mangels der Ware und der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.09.1997 - 6 U 113/97
Die Verarbeitung ist daher nicht nur zulässig, sondern geboten, wenn man nur hierdurch einen bestimmten Fehler aufdecken kann (RGZ 68, 368, 370).
- OLG Naumburg, 03.04.2001 - 9 U 8/01
Mängelrüge beim Kauf - versteckter Mangel - Kenntnis des Käufers - Arglist - …
Ist es erforderlich, muß der Käufer einen Teil der Ware ( "Stichprobe" , z.B. BGH MDR 1977, 836 ) umgestalten oder sogar verbrauchen ( OLG Oldenburg BB 1998, 395, 396 ).