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   OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95   

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https://dejure.org/1996,4182
OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95 (https://dejure.org/1996,4182)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.02.1996 - 5 U 144/95 (https://dejure.org/1996,4182)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 5 U 144/95 (https://dejure.org/1996,4182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2042 BGB; § 752 BGB; § 753 BGB; § 242 BGB; § 263 ZPO; § 261 Abs. 2 ZPO
    Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Realverteilung von Nachlassgegenständen und Teilauseinandersetzung; Unveräußerlichkeit und Unverkäuflichkeit eines Gegenstandes; Sachdienlichkeit einer objektiven Klageänderung in der Berufungsinstanz; Zulässigkeit von Hauptanträgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Realverteilung von Nachlassgegenständen und Teilauseinandersetzung; Unveräußerlichkeit und Unverkäuflichkeit eines Gegenstandes; Sachdienlichkeit einer objektiven Klageänderung in der Berufungsinstanz; Zulässigkeit von Hauptanträgen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 753, 242, 2042; ZPO §§ 263, 261 Abs. 2

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 13 O 1036/95
  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1437
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95
    Entsprechend den anerkannten Grundsätzen zur Zulässigkeit von Haupt- und Hilfsanträgen und insbesondere zur Eventualwiderklage bewirkt die Stellung des Hilfsantrages ( § 261 Abs. 2 ZPO ) als Antrag innerhalb des vom Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels eine auflösend bedingte Rechtshängigkeit, die u.a. mit endgültiger Verneinung der Zulässigkeit des Antrages endet (vgl. BGH MDR 1984, 569; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 521 Rn. 14; Zöller/Schneider, ZPO, 19. Aufl., § 521 Rn. 10; Zöller/Stephan a.a.O. § 253 Rn. 1 und 2, § 260 Rn. 4 und § 263 Rn. 16).
  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69

    Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95
    Dadurch sollten die bei einer Realteilung von nicht gleichartig teilbaren Gegenständen durch Gestaltungsakt für den Richter kaum zu lösenden Schwierigkeiten vermieden und dem auch im Gemeinschaftrecht geltenden Grundsatz gleichmäßiger Behandlung von Teilhabern Rechnung getragen werden, der regelmäßig nur durch eine Umsetzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes in Geld und dessen Verteilung zuverlässig zu erreichen sein wird (BGHZ 58, 146, 147 [BGH 31.01.1972 - II ZR 86/69] unter ausdrücklichem Hinweis auf Motive II S. 883).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95
    Vielmehr muss jedes andere Ergebnis für die eine bestimmte Aufteilung beanspruchende Partei schlechthin unzumutbar sein (BGHZ 68, 299, 304 [BGH 27.04.1977 - IV ZR 143/76] ; LG Essen FamRZ 1981, 457 f).
  • OLG Oldenburg, 22.08.1995 - 5 U 32/95

    Anspruch auf Übertragung einer Nutzungsberechtigung an einer Grabstelle;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. August 1995 (5 U 32/95 - demnächst veröffentlicht u.a. in NJW-RR) dargelegt hat, sehen die Regelungen über die Aufhebung von Gemeinschaften auf Grund einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers gerade keine Möglichkeit einer richterlichen Teilung vor.
  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 144/95
    Dabei ist nicht einmal zwingend, dass nur eine bestimmte Realverteilung in Betracht zu ziehen ist, um der Sache unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten gerecht zu werden; auch der Verzicht auf eine Aufhebung kann, wenn sich die Teilhaber nicht gütlich einigen, als gerechte Lösung in Betracht zu ziehen sein (BGHZ 58, 156, 148) [BGH 08.02.1972 - VI ZR 155/70] .
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.07.1998 - L 5 U 96/97

    Zur Bauherrenhaftung für UV-Beiträge (§ 729 Abs. 2 RVO)

    Die Beklagte beantragt, die Urteile des Sozialgerichts Lübeck S 5 U 144/95 und S 5 U 261/95 vom 14. April 1997 aufzuheben und die Klagen abzuweisen.
  • OLG Hamburg, 07.05.2008 - 2 U 2/08
    Eine gerichtliche Teilung dieser Art ist wegen der Verschiedenheit der Grundstücke, wobei es nicht nur auf den qm-Preis und die Bebauung ankommt, nicht möglich (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1437).
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