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   OLG Oldenburg, 06.05.1991 - 5 W 42/91   

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https://dejure.org/1991,3904
OLG Oldenburg, 06.05.1991 - 5 W 42/91 (https://dejure.org/1991,3904)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.05.1991 - 5 W 42/91 (https://dejure.org/1991,3904)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Mai 1991 - 5 W 42/91 (https://dejure.org/1991,3904)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.1991 - 5 W 42/91
    Nur bei diesen Angaben bedarf es im Gegensatz zu solchen rein tatsächlicher Art für die Berichtigung des Grundstückes des Nachweises der Unrichtigkeit in der Form des § 29 GBO (vgl. nur BayObLGZ 1987, 410, 412; 1969, 284, 288; Horber/Demharter, GBO, 18. Aufl., § 22 Anm. 7 a jeweils m.w.N.).

    Aus diesem Grundeentfaltet der öffentliche Glaube des Grundbuchs vor allem bei Anlandungen und - wie hier - Überflutungen keine Wirkung (vgl. nur BGH NJW 1990, 3263, 3265; BayObLGZ 1987, 410, 412 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.12.1989 - III ZR 288/88

    Eigentum an überfluteten Landflächen an einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.1991 - 5 W 42/91
    Aus diesem Grundeentfaltet der öffentliche Glaube des Grundbuchs vor allem bei Anlandungen und - wie hier - Überflutungen keine Wirkung (vgl. nur BGH NJW 1990, 3263, 3265; BayObLGZ 1987, 410, 412 jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1989 - 5 W 123/89

    Erwerbsakt, Originär, Buchersitzung, Öffentlicher glaube

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.1991 - 5 W 42/91
    Die im Grundbuch ausgewiesenen Grenzen stehen insoweit nicht unter dem Schutz des § 892 BGB (Senat, Beschluß vom 17.11.1989 - 5 W 123/89; LG Oldenburg, Beschluß vom 01.06.1989 - 6 T 77/89).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Eine unrichtige Berechnung der Wohn- und Nutzfläche des Wohnungseigentums in einer Unterlage, die als Anlage der Eintragungsbewilligung zu den Grundakten gelangt ist (§ 7 Abs. 4 WEG), betrifft einen tatsächlichen Umstand, auf den sich die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs gemäß § 892 BGB nicht erstrecken (BayObLGZ 1976, 106, 109; 1987, 410, 411; BayObLG DNotZ 1980, 745, 746; OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 412; 1992, 387; Demharter, Grundbuchordnung 22. Aufl. § 2 Rdnr. 26).

    Eine solche rein tatsächliche Größenangabe fällt nicht unter § 22 GBO und kann jederzeit ohne Einhaltung der Form des § 29 GBO berichtigt werden (BayObLGZ 1987, 410, 412; OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 412; Demharter, aaO, § 22 Rdnr. 23).

  • VG Freiburg, 23.11.2005 - 2 K 453/04

    Abwehranspruch gegen die geplante Errichtung eines Gehweges entlang eines

    Insbesondere gilt insoweit nicht der öffentliche Glaube des Grundbuchs, da der Anwendungsbereich des § 22 GBO nur solche Eintragungen betrifft, auf die sich die Rechtsvermutung des § 891 BGB erstreckt und die am öffentlichen Glauben des Grundbuchs gem. § 892 BGB teilnehmen (OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.05.1991 - 5 W 42/91 - RPfl. 1991, 412).
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