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   OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06   

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https://dejure.org/2006,6854
OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06 (https://dejure.org/2006,6854)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 8 U 85/06 (https://dejure.org/2006,6854)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 8 U 85/06 (https://dejure.org/2006,6854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an das Beweismaß bei der Beurteilung eines Kausalzusammenhangs zwischen Materialfehler und Unfallereignis durch den Tatrichter; Ursächlichkeit eines Materialfehlers an einem Unfall bei möglicher Nutzung des Unfallfahrzeuges (hier: Fahrrad) auch nach dem ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG; § 823 Abs. 2 BGB
    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Unfall mit einem Fahrrad; Ursächlichkeit eines Konstruktionsfehlers und Fabrikationsfehlers einer untersuchten Tretkurbelgarnitur für den Fahrradunfall; Erforderlichkeit einer mit an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Unfall mit einem Fahrrad; Ursächlichkeit eines Konstruktionsfehlers und Fabrikationsfehlers einer untersuchten Tretkurbelgarnitur für den Fahrradunfall; Erforderlichkeit einer mit an ...

  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ProdHaftG § 1 Abs. 1 S. 1; ; StVZO § 30 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Kausalzusammenhang zwischen dem Konstruktions- und Fabrikationsfehler eines Fahrrads und einem darauffolgenden Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    Erforderlich ist aber, dass im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade der Schaden eingetreten ist, der mit Hilfe der Schutznorm verhindert werden sollte (vgl. BGH NJW 1994, 945/946).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    Das Berufungsgericht überprüft sie darauf, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff- und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt und ob die Abwägung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugt (vgl. BGH NJW 2004, 2751).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1993 - 14 U 116/92

    Beweislast des Geschädigten für Schadensursächlichkeit des Produktfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    Da im vorliegenden Fall nicht ersichtlich ist, dass solche Sachverhalte für eine Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr vorliegen, tragen die Kläger daher die volle Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem Schaden (vgl. insoweit für einen vergleichbaren Fall OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 800/801).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    Dies gilt aber, soweit nicht Unfallverhütungsvorschriften verletzt sind, nur für die Frage, ob der schadensstiftende Produktfehler in dem Herrschaftsbereich des Herstellers entstanden ist (vgl. BGH NJW 1993, 528 ff.).
  • BGH, 26.06.1978 - RiZ(R) 1/78

    Weisungen im staatsanwaltschaftlichen Bereich und richterliche Unabhängigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    2) Im übrigen greift der Beweis des ersten Anscheins - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht ein, wenn der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein kann, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, sofern auch die anderen Geschehensabläufe ernsthaft in Betracht kommen (vgl. BGH NJW 1978, 2033).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    II) Das Landgericht hat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ohne Rechtsfehler festgestellt, dass die insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Kläger (vgl. dazu BGHZ 104, 323 ff., 332 und BGH NJW 1991, 1948 ff., 1951) nicht bewiesen haben, dass selbst für den Fall, dass die Tretkurbelgarnitur im Zeitpunkt des Unfalls einen Konstruktions- und Fabrikationsfehler aufgewiesen hat und die von der EMPA und den Sachverständigen Prof. Dr. Ing.
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    Der streng nachgewiesene Teilsachverhalt und allgemeine oder besondere Erfahrungssätze müssen vielmehr zusammen die volle Überzeugung des Richters von dem behaupteten Geschehensablauf begründen (vgl. BGH NJW 1998, 79 ff., 81).
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    Zwar handelt es sich bei dieser Vorschrift um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1980, 1219 ff., 1220).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
    II) Das Landgericht hat nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ohne Rechtsfehler festgestellt, dass die insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Kläger (vgl. dazu BGHZ 104, 323 ff., 332 und BGH NJW 1991, 1948 ff., 1951) nicht bewiesen haben, dass selbst für den Fall, dass die Tretkurbelgarnitur im Zeitpunkt des Unfalls einen Konstruktions- und Fabrikationsfehler aufgewiesen hat und die von der EMPA und den Sachverständigen Prof. Dr. Ing.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Im vorliegenden Fall ist der Anscheinsbeweis jedoch durch die ernsthafte Möglichkeit eines Geschehensablaufes, bei dem die Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften für die erlittenen Unfallverletzungen nicht hätte ursächlich sein können, erschüttert (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1380, Rn. 16 nach juris; NJW 2008, 3778, Rn. 21 nach juris; NJW-RR 2010, 1331, Rn. 17 nach juris; s.a. OLG Oldenburg, OLGReport 2007, 903, Rn. 50 f. nach juris; Palandt/Grüneberg, aaO., Vor § 249 Rn. 130).
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