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   OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96   

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https://dejure.org/1996,7553
OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96 (https://dejure.org/1996,7553)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.1996 - 2 W 57/96 (https://dejure.org/1996,7553)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 2 W 57/96 (https://dejure.org/1996,7553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Verjährung wegen schuldhaften Nichtbetreibens der Klage durch VN L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 12 Abs. 3 VVG; § 270 Abs. 3 ZPO
    Leistungsfreiheit; Prozeßkostenhilfegesuch; Gerichtskostenvorschuß; Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit; Prozeßkostenhilfegesuch; Gerichtskostenvorschuß; Wiederaufnahmeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Zwar kann auch ein Prozeßkostenhilfegesuch die Frist des § 12 Abs. 3 VVG wahren; dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nach Verweigerung der Prozeßkostenhilfe alles Zumutbare tut, damit die Klage "demnächst" (§ 270 Abs. 3 ZPO) zugestellt wird (BGHZ 98, 295; Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 12 Anm. 9 b m.w.N.).

    Auch unter Zubilligung einer weiteren zweiwöchigen Frist analog § 234 Abs. 1 ZPO (vgl. dazu z. B. BGHZ 98, 295, 301) für die Stellung eines solchen Antrags ab Rechtskraft des Urteils war das erst am 29.11.1995 bei dem Landgericht Osnabrück eingegangene neue Prozeßkostenhilfegesuch verspätet, wobei der Kläger sich ein evtl. Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen müßte.

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Allerdings besteht grundsätzlich keine Pflicht einer Partei zur Zahlung von Gerichtsgebühren vor deren Anforderung (BGHZ 69, 361, 364; BGH r + s 1992, 109).

    Eine Partei darf jedoch nicht beliebig lange eine gerichtliche Zahlungsaufforderung abwarten; sie ist vielmehr verpflichtet, wenn eine Zahlungsaufforderung längere Zeit ausbleibt, das Gericht an die Anforderung eines Vorschusses zu erinnern oder den Vorschuß von sich aus zu berechnen und einzuzahlen, um die Voraussetzungen für eine Zustellung der Klage "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO zu schaffen (BGHZ 69, 361; OLG Celle VersR 1976, 854; OLG Köln VersR 1987, 1230; Prölss/Martin a.a.O., § 12 Anm. 9).

  • OLG Celle, 30.04.1976 - 8 U 70/75
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Eine Partei darf jedoch nicht beliebig lange eine gerichtliche Zahlungsaufforderung abwarten; sie ist vielmehr verpflichtet, wenn eine Zahlungsaufforderung längere Zeit ausbleibt, das Gericht an die Anforderung eines Vorschusses zu erinnern oder den Vorschuß von sich aus zu berechnen und einzuzahlen, um die Voraussetzungen für eine Zustellung der Klage "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO zu schaffen (BGHZ 69, 361; OLG Celle VersR 1976, 854; OLG Köln VersR 1987, 1230; Prölss/Martin a.a.O., § 12 Anm. 9).
  • BGH, 17.11.1994 - IX ZR 208/93

    Belehrungspflichten des mit einer Versicherungsschutzklage beauftragten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Eine ausreichende gerichtliche Geltendmachung liegt darin indes nicht, da eine solche eine Zustellung der Klage erfordert (BGH a.a.O.; BGH VersR 1990, 882; BGH MDR 1995, 315).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Eine ausreichende gerichtliche Geltendmachung liegt darin indes nicht, da eine solche eine Zustellung der Klage erfordert (BGH a.a.O.; BGH VersR 1990, 882; BGH MDR 1995, 315).
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Allerdings besteht grundsätzlich keine Pflicht einer Partei zur Zahlung von Gerichtsgebühren vor deren Anforderung (BGHZ 69, 361, 364; BGH r + s 1992, 109).
  • OLG Köln, 12.06.1986 - 5 U 244/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96
    Eine Partei darf jedoch nicht beliebig lange eine gerichtliche Zahlungsaufforderung abwarten; sie ist vielmehr verpflichtet, wenn eine Zahlungsaufforderung längere Zeit ausbleibt, das Gericht an die Anforderung eines Vorschusses zu erinnern oder den Vorschuß von sich aus zu berechnen und einzuzahlen, um die Voraussetzungen für eine Zustellung der Klage "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO zu schaffen (BGHZ 69, 361; OLG Celle VersR 1976, 854; OLG Köln VersR 1987, 1230; Prölss/Martin a.a.O., § 12 Anm. 9).
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