Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Feuerversicherung: Erstprämie bei Verschiebung des Versicherungsbeginns; Belehrungspflicht bei erweiterter Einlösungsklausel
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers; Verschiebung des Versicherungsbeginns durch die Vertragspartner; Begründung einer Belehrungspflicht durch die erweiterte Einlösungsklausel
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers; Verschiebung des Versicherungsbeginns durch die Vertragspartner; Begründung einer Belehrungspflicht durch die erweiterte Einlösungsklausel
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme einer Feuerversicherung wegen eines Brandschadens; Abbuchung einer Erstprämie durch einen Versicherer bei fehlender Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers; Verschiebung des Beginns einer Versicherung wegen fehlender Deckung auf dem Konto eines ...
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 38; AFB 87 § 8
Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeprämie bei Verschieben des Versicherungsbeginns um zwei Monate L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstprämie trotz Verschieben der Abbuchung wegen fehlender Kontodeckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 2 (Kurzinformation)
Keine Belehrungspflicht bei Verzug mit Erstprämie
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gebäudebrand - Bei verspäteter Zahlung der Erstprämie gibt es keinen Versicherungsschutz
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 27.06.2003 - 13 O 3673/02
- OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 182
- VersR 2004, 364 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 113/83
Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Prämienrückständen gegenüber dem Inhaber …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981). - OLG München, 30.07.2001 - 25 W 1841/01
Keine Belehrungspflicht über die Folgen nicht rechtzeitiger Prämienzahlung bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17). - BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55
Doppelkarte
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Hierunter ist bei laufender Prämienzahlungsverpflichtung die erstmals zu entrichtende Prämie zu verstehen (BGHZ 21, 122, 132).
- OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 12 U 178/98
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17). - BGH, 30.11.1981 - II ZR 17/81
Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Voraussetzung für …
- OLG Hamm, 05.02.1994 - 20 W 46/93
Versicherung; Erstprämie; Einforderung durch Mahnbescheid; Erweiterte …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17). - BGH, 04.07.1973 - IV ZR 28/72
Hinweispflicht des Versicherers bei Anforderung der Erstprämie
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981). - BGH, 24.01.1963 - II ZR 89/61
Gewährung von Versicherungsschutz - Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Durch die Annahme dieser Prämien, auf die sie nach dem fortbestehenden Vertrag einen Anspruch hatte, hat die Beklagte nicht zum Ausdruck gebracht, sie wolle für den bereits eingetretenen Versicherungsfall den Versicherungsschutz übernehmen (BGH VersR 1963, 376, 378) . - BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64
Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981).
- LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 O 47/04
Bei Versicherungsvertrag mit erweiterter Einlösungsklausel ist Belehrung des …
Ob darüber hinaus eine weitere Belehrung dahingehend erforderlich ist, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird (LG Berlin, r + s 2001, 309; a.A. OLG Oldenburg, Urteil vom 08.10.2003, r + s 2005, 250; OLG Köln, NversZ 2002, 469; OLG Karlsruhe NverZ 1999, 558; OLG Hamm, VersR 1994, 1098; OLG München, Beschluss vom 30.07.2001, VersR 2003, 195) kann hier offen bleiben, da hier nicht Zahlung durch den Versicherungsnehmer, wie in den oben zitierten Entscheidungen, sondern Abbuchung durch den Versicherer vereinbart war.