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   OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03   

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https://dejure.org/2003,2917
OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03 (https://dejure.org/2003,2917)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.10.2003 - 3 U 52/03 (https://dejure.org/2003,2917)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 3 U 52/03 (https://dejure.org/2003,2917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Feuerversicherung: Erstprämie bei Verschiebung des Versicherungsbeginns; Belehrungspflicht bei erweiterter Einlösungsklausel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers; Verschiebung des Versicherungsbeginns durch die Vertragspartner; Begründung einer Belehrungspflicht durch die erweiterte Einlösungsklausel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers; Verschiebung des Versicherungsbeginns durch die Vertragspartner; Begründung einer Belehrungspflicht durch die erweiterte Einlösungsklausel

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Feuerversicherung wegen eines Brandschadens; Abbuchung einer Erstprämie durch einen Versicherer bei fehlender Deckung auf dem Konto des Versicherungsnehmers; Verschiebung des Beginns einer Versicherung wegen fehlender Deckung auf dem Konto eines ...

  • Judicialis

    VVG § 38 Abs. 1 S 2; ; VVG § 38 Abs. 2; ; AFB 87 § 8 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 38; AFB 87 § 8
    Abgrenzung zwischen Erst- und Folgeprämie bei Verschieben des Versicherungsbeginns um zwei Monate L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstprämie trotz Verschieben der Abbuchung wegen fehlender Kontodeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 182
  • VersR 2004, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 113/83

    Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Prämienrückständen gegenüber dem Inhaber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981).
  • OLG München, 30.07.2001 - 25 W 1841/01

    Keine Belehrungspflicht über die Folgen nicht rechtzeitiger Prämienzahlung bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Hierunter ist bei laufender Prämienzahlungsverpflichtung die erstmals zu entrichtende Prämie zu verstehen (BGHZ 21, 122, 132).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 12 U 178/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17).
  • BGH, 30.11.1981 - II ZR 17/81

    Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Unter diesen Umständen verstieße eine Berufung der Beklagten auf § 38 Abs. 1 S. 2 VVG gegen die Gebote von Treu und Glauben (vgl. BGH VersR 1982, 358; Prölss/Martin/ Knappmann, VVG, 26. Auflage, § 38 Rn. 32).
  • OLG Hamm, 05.02.1994 - 20 W 46/93

    Versicherung; Erstprämie; Einforderung durch Mahnbescheid; Erweiterte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17).
  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 28/72

    Hinweispflicht des Versicherers bei Anforderung der Erstprämie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981).
  • BGH, 24.01.1963 - II ZR 89/61

    Gewährung von Versicherungsschutz - Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Durch die Annahme dieser Prämien, auf die sie nach dem fortbestehenden Vertrag einen Anspruch hatte, hat die Beklagte nicht zum Ausdruck gebracht, sie wolle für den bereits eingetretenen Versicherungsfall den Versicherungsschutz übernehmen (BGH VersR 1963, 376, 378) .
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
    Die Rechtsprechung hat zwar eine Belehrung für erforderlich gehalten in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer, wie bei der vorläufigen Deckungszusage in der KfzVersicherung, besonders schutzbedürftig ist, weil ihm der rückwirkende Wegfall eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes droht (BGH VersR 1967, 569; 1973, 811; 1985, 981).
  • LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 O 47/04

    Bei Versicherungsvertrag mit erweiterter Einlösungsklausel ist Belehrung des

    Ob darüber hinaus eine weitere Belehrung dahingehend erforderlich ist, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird (LG Berlin, r + s 2001, 309; a.A. OLG Oldenburg, Urteil vom 08.10.2003, r + s 2005, 250; OLG Köln, NversZ 2002, 469; OLG Karlsruhe NverZ 1999, 558; OLG Hamm, VersR 1994, 1098; OLG München, Beschluss vom 30.07.2001, VersR 2003, 195) kann hier offen bleiben, da hier nicht Zahlung durch den Versicherungsnehmer, wie in den oben zitierten Entscheidungen, sondern Abbuchung durch den Versicherer vereinbart war.
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