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   OLG Oldenburg, 08.12.2005 - 14 U 65/05   

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https://dejure.org/2005,5399
OLG Oldenburg, 08.12.2005 - 14 U 65/05 (https://dejure.org/2005,5399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - 14 U 65/05 (https://dejure.org/2005,5399)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 14 U 65/05 (https://dejure.org/2005,5399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Treuhänder- und Kreditvertrag: Fehlende Vollmacht und Verstoß gegen das Verbraucherkreditgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 § 1 RBerG; § 172 BGB; § 812 BGB; § 4 VerbrKrG; § 9 VerbrKrG
    Anspruch auf Zahlung rückständiger Darlehensraten und Zinsen; Vorliegen einer Duldungsvollmacht; Herausgabe des zu Unrecht Erlangten bei unwirksamen Darlehensverträgen

  • nomos.de PDF, S. 24

    Kreditfinanzierte Fondsbeteiligung, Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages, Rückabwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Darlehensraten und Zinsen; Vorliegen einer Duldungsvollmacht; Herausgabe des zu Unrecht Erlangten bei unwirksamen Darlehensverträgen

  • Judicialis

    VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 9; ; BGB § 172; ; BGB § 812

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 4 § 6 Abs. 2 § 9; BGB § 172 § 812
    Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensvertrag: Unwirksamkeit wegen fehlender Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2005 - 14 U 65/05
    Ein Verbundgeschäft liegt bei dem H...Fonds hier aber vor, weil sich die Fondsgesellschaft und die Klägerin derselben Vertriebsorganisation bedienen, wie die Nutzung der Selbstauskunftsformulare des von den Fondsinitiatoren beauftragten Vertriebsunternehmens zeigt und der Abschluss der Darlehensverträge nicht mit den einzelnen Anlegern, sondern mit dem von den Initiatoren ausgewählten Treuhänder erfolgt (vgl. auch BGH MDR 2005, 1239,1240).

    Die in der Berufungsinstanz gegen diese Erwägungen vorgebrachten Argumente aus der Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs greifen nicht durch, weil diese sich auf einen Grundstückserwerb beziehen und nicht auf einen Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds (vgl. BGH NJW 2005, 2985, 2988).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2005 - 14 U 65/05
    Im Übrigen sind sie auch nicht derart gewichtig, dass sie der Legitimationswirkung einer Urkunde im Sinn von § 172 BGB zumindest nahe kommen (vgl. BGH NJW 2004, 2736, 2738; 2745, 2747).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.12.2005 - 14 U 65/05
    Diese sind wegen fehlender Angaben zur Belastung des Kreditnehmers gemäß § 4 VerbrKrG nichtig und nicht nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG geheilt worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2005, 986 mwN).
  • OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06

    Geschlossener Immobilienfonds: Keine unmittelbare Darlehensbeziehung zwischen

    Diese Frage, die im vorliegenden Fall zwar nicht wegen der nur an die Gesellschaft geleisteten Zinsen eine Rolle spielt, wohl aber wegen der an die Beklagten abgetretenen Ansprüche aus der Lebensversicherung, wird im Übrigen weder in der dem Beschluss des BGH zugrunde liegenden Entscheidung des OLG Oldenburg (Urteil vom 8.12.2006, 14 U 65/05, OLGR Oldenburg 2006, 187 f) noch in dem genannten Urteil des OLG Karlsruhe angesprochen, vom OLG München a.a.O. nur knapp mit Hinweis darauf verneint, dass die Treugeber als Innengesellschafter der akzessorischen Haftung analog den §§ 128 ff HGB nicht unterliegen würden.
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