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   OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09   

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https://dejure.org/2009,3984
OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09 (https://dejure.org/2009,3984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09 (https://dejure.org/2009,3984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 679/09 (https://dejure.org/2009,3984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2; ; JGG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Wiederholungsgefahr als Haftgrund

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr als Haftgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholungsgefahr bei jugendlichen Straftätern

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    § 112a StPO
    Zum Haftgrund bei Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 159
  • StV 2010, 139
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 14.10.2008 - 1 Ws 448/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09
    Es können daher nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehaltes in Betracht kommen, vgl. OLG Thüringen, NStZ-RR 2009, 143, 144.
  • RG, 23.12.1908 - I 57/08

    Kann die Schutzfähigkeit eines Modells als Gebrauchsmusters darauf gegründet

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09
    Das Amtsgericht hat den Haftgrund der Wiederholungsgefahr neben der verfahrensgegenständlichen Tat auf die letzte Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Oldenburg - Jugendschöffengericht - vom 13. Oktober 2008 im Verfahren 19 Ls 524 Js 24361/08 (57/08) wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Nötigung gestützt.
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13

    Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen

    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 ­ 1 Ws 159/12 ­ zitiert bei juris).
  • OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 1 Ws 625/14

    Wiederholungsgefahr, U-Haft, Haftgrund, Deliktsschwere

    Es können daher nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehaltes in Betracht kommen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 679/09, NStZ-RR 2010, 159; OLG Jena, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 Ws 448/08, NStZ-RR 2009, 143).

    Die Verhängung von Zuchtmitteln kann nach der Senatsrechtsprechung indes für die Annahme von Wiederholungsgefahr nicht - zumindest nicht wesentlich - herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 159/12, StV 2012, 186; Beschluss vom 10. Dezember 2009, a.a.O.; differenzierend OLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13, StV 2013, 773).

  • OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der

     Die Wiederholungsgefahr muss durch bestimmte Tatsachen begründet werden, die eine so starke innere Neigung des Angeschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr besteht, er werde gleichartige Taten wie die Anlasstaten bis zur rechtskräftigen Verurteilung begehen (so OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009, AZ 1 Ws 679/09; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2008, AZ 1 Ws 448/08 und Beschluss vom 21.10.2008, AZ 1 Ws 459/08 zitiert jeweils nach juris).
  • VerfGH Saarland, 15.02.2019 - Lv 1/19
    Von einer die Rechtsordnung schwer wiegend beeinträchtigenden Straftat ge- hen Rechtsprechung und Rechtslehre dann aus, wenn die Anlasstat einen "über dem Durchschnitt" liegenden Schweregrad oder Unrechtsgehalt aufweist (OLG Bremen StV 2013, 773; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 159; Satz- ger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3.Aufl., 2018, § 112a Rn. 13 m.w.N.; MünchKommStPO/Böhm, 2014, § 112a Rn. 26, 39).
  • OLG Köln, 10.10.2018 - 2 Ws 571/18

    Strenge Anforderungen an Haftgrund der Wiederholungsgefahr

    Abgesehen davon, dass Vorverurteilungen zu jugendgerichtlichen Zuchtmitteln bei der Bewertung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich außer Betracht bleiben (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009, 1 Ws 679/09, StV 2010, 139), begegnen die Ausführungen des Amtsgerichts Bonn in dem Haftbefehl vom 07.08.2018, der Beschuldigte bestreite seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Straftaten, vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte bislang nicht mit Vermögensdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und - jedenfalls zeitweise - einer Ausbildung nachgegangen ist, durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Bremen, 01.03.2013 - 1 Ws 5/13

    Untersuchungshaft bei heranwachsenden Beschuldigten

    Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 - 1 Ws 159/12 - zitiert bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 4 Ws 80/10

    Sinn und Zweck einer wegen Wiederholungsgefahr angeordneten Untersuchungshaft

    Da die Katalogtaten nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO generell schwerwiegender Natur sind, ist das Tatbestandsmerkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" als eine weitere Einschränkung des Haftgrundes zu verstehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09, OLG Thüringen NStZ-RR 2009, 143 f).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2010 - 4 Ws 53/10
    Da die Katalogtaten nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO generell schwerwiegender Natur sind, ist das Tatbestandsmerkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" als eine weitere Einschränkung des Haftgrundes zu verstehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09 , OLG Thüringen NStZ-RR 2009, 143 f).
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