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   OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93   

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https://dejure.org/1994,4107
OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93 (https://dejure.org/1994,4107)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.04.1994 - 5 U 109/93 (https://dejure.org/1994,4107)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. April 1994 - 5 U 109/93 (https://dejure.org/1994,4107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Hinweis auf wichtige Kontrolluntersuchung ist zu dokumentieren L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Fehlender Hinweis auf die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen als Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1054
  • VersR 1994, 1478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
    Eine solcher unterbliebener Hinweis auf notwendige Maßnahmen und auf Gefahren bei Unterlassung weiterer ärztlicher Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar (vgl. BGH NJW 1987, 705 ; 1991, 748, 749).

    Auch insoweit hat sich die grundsätzlich dem Patienten obliegende Beweislast für die Kausalität (vgl. BGH NJW 1987, 705 ) zu Lasten des Beklagten umgekehrt, weil ein unterbliebener Hinweis auf die Notwendigkeit einer Kontrolluntersuchung ein grobes Fehlverhalten darstellt (vgl. BGH NJW 1983, 2080, 2082).

  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
    Auch insoweit hat sich die grundsätzlich dem Patienten obliegende Beweislast für die Kausalität (vgl. BGH NJW 1987, 705 ) zu Lasten des Beklagten umgekehrt, weil ein unterbliebener Hinweis auf die Notwendigkeit einer Kontrolluntersuchung ein grobes Fehlverhalten darstellt (vgl. BGH NJW 1983, 2080, 2082).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 30/90

    Aufklärung eines Patienten über notwendige Nachbehandlungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
    Eine solcher unterbliebener Hinweis auf notwendige Maßnahmen und auf Gefahren bei Unterlassung weiterer ärztlicher Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar (vgl. BGH NJW 1987, 705 ; 1991, 748, 749).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
    Zwar liegt die Darlegungs- und Beweislast für einen unterbliebenen Hinweis grundsätzlich beim Patienten, da es sich um eine Verletzung der therapeutischen Aufklärung handelt (BGH NJW 1981, 2002, 2003; OLG Karlsruhe VersR 1987 1247, 1248).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1986 - 13 U 129/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
    Zwar liegt die Darlegungs- und Beweislast für einen unterbliebenen Hinweis grundsätzlich beim Patienten, da es sich um eine Verletzung der therapeutischen Aufklärung handelt (BGH NJW 1981, 2002, 2003; OLG Karlsruhe VersR 1987 1247, 1248).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 23/81

    Darlegungslast bei Beweislasterleichterung des Patienten bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.04.1994 - 5 U 109/93
    Im vorliegenden Fall tritt aber eine Umkehr der Beweislast ein, weil der Kläger die ihm obliegende Dokumentationspflicht verletzt hat (vgl. BGH NJW 1983, 332).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00

    Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den

    Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Patienten (hier: die Mutter der Klägerin) und die nachbehandelnden Ärzte auf den Entlassungsbefund (hier: "sehr straffe" Hüfte) und die sich daraus für die Nachbehandlung ergebenden besonderen therapeutischen Konsequenzen, etwa auch die Notwendigkeit und ggfs. Eilbedürftigkeit bestimmter Kontrolluntersuchungen, hinzuweisen (vgl. BGH MDR 1988, S. 40, 41 - VersR 1988, S. 82, 83; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, S. 1054; Steffen/Dressler, aaO., Rdn. 243; Palandt/Thomas, aaO., § 823 Rdn. 69).
  • LG Ellwangen/Jagst, 14.05.2004 - 1 S 25/04

    Arzthaftung: Hinweispflicht des Arztes bei Verdacht auf einen Fremdkörper in der

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte es für erforderlich gehalten (OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1054), dass der Hinweis auf Kontrolluntersuchungen zu einer ordnungsgemäßen Behandlung eines Muskelfaserrisses in der Wade gehört und zu dokumentieren ist.
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