Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz Lebensgefahr für den Schuldner; Abwägungsgrundlagen im Fall einer drohenden Lebensgefahr oder Gesundheitsgefahr gegenüber der Durchführung einer Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Titel; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung trotz Lebensgefahr für den Schuldner; Abwägungsgrundlagen im Fall einer drohenden Lebensgefahr oder Gesundheitsgefahr gegenüber der Durchführung einer Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Titel; ...
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- BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Die Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen, in denen nach besonders sorgfältiger Nachprüfung des entsprechenden Vortrags schwerwiegende Gesundheits- oder Lebensgefahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, zwar dazu führen, dass von der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel zumindest zeitweilig abzusehen ist, wenn dieser Gefahr auch durch eine besondere Gestaltung der Zwangsvollstreckung nicht begegnet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1979, 2607; NJW 1994, 1272). - OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93
Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Im Rahmen der Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen ist auch eine erhebliche Gefährdung der mit dem Schuldner zusammenlebenden Ehefrau zu würdigen (OLG Köln, NJW 1994, 1743 [OLG Köln 07.02.1994 - 2 W 21/94] ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 81). - BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Der Schuldner hat jedoch selbst zur Verringerung oder gänzlichen Ausräumung der Gefahr nach Kräften beizutragen (BVerfG NJW 1992, 1155; NJW 1994, 1719, 1720 [BVerfG 02.05.1994 - 1 BvR 549/94] ; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249) [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] .
- BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94
Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Der Schuldner hat jedoch selbst zur Verringerung oder gänzlichen Ausräumung der Gefahr nach Kräften beizutragen (BVerfG NJW 1992, 1155; NJW 1994, 1719, 1720 [BVerfG 02.05.1994 - 1 BvR 549/94] ; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249) [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] . - OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 21/94
Vollstreckungsschutz nur gegen konkrete Maßnahme
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Im Rahmen der Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen ist auch eine erhebliche Gefährdung der mit dem Schuldner zusammenlebenden Ehefrau zu würdigen (OLG Köln, NJW 1994, 1743 [OLG Köln 07.02.1994 - 2 W 21/94] ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 81). - OLG Köln, 30.04.1993 - 2 W 50/93
Zulässigkeit Zwangsvollstreckung Selbsttötungsgefahr sittenwidrige Härte …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Der Schuldner hat jedoch selbst zur Verringerung oder gänzlichen Ausräumung der Gefahr nach Kräften beizutragen (BVerfG NJW 1992, 1155; NJW 1994, 1719, 1720 [BVerfG 02.05.1994 - 1 BvR 549/94] ; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249) [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] . - BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1995 - 2 W 87/95
Die Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen, in denen nach besonders sorgfältiger Nachprüfung des entsprechenden Vortrags schwerwiegende Gesundheits- oder Lebensgefahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, zwar dazu führen, dass von der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel zumindest zeitweilig abzusehen ist, wenn dieser Gefahr auch durch eine besondere Gestaltung der Zwangsvollstreckung nicht begegnet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1979, 2607; NJW 1994, 1272).