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   OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97   

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https://dejure.org/1997,8083
OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97 (https://dejure.org/1997,8083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.1997 - 2 U 200/97 (https://dejure.org/1997,8083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 1997 - 2 U 200/97 (https://dejure.org/1997,8083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Grenzen der Verweisung eines nach Anlernung als Gerüstbauer tätigen VN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1010
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97
    Eine Vergleichbarkeit setzt daneben auch voraus, dass die Verweistätigkeit einerseits - im Sinn einer Obergrenze - nicht mehr an Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern darf als diejenigen, über die der Versicherte verfügt; andererseits darf sie auch nicht - im Sinn einer Untergrenze - durch geringere erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer spürbaren Herabsetzung des Niveaus im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeit führen (BGH r+s 1987, 55; BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478; BGH r+s 1997, 301, 303).

    Weder die langjährige Tätigkeit in einem so genannten Anlernberuf noch die eines bloß Angelernten in einem Ausbildungsberuf kann jedoch in der Regel mit der eines ungelernten Handlangers auf eine Stufe gestellt werden (BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478).

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97
    Eine Vergleichbarkeit setzt daneben auch voraus, dass die Verweistätigkeit einerseits - im Sinn einer Obergrenze - nicht mehr an Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern darf als diejenigen, über die der Versicherte verfügt; andererseits darf sie auch nicht - im Sinn einer Untergrenze - durch geringere erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer spürbaren Herabsetzung des Niveaus im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeit führen (BGH r+s 1987, 55; BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478; BGH r+s 1997, 301, 303).

    Weder die langjährige Tätigkeit in einem so genannten Anlernberuf noch die eines bloß Angelernten in einem Ausbildungsberuf kann jedoch in der Regel mit der eines ungelernten Handlangers auf eine Stufe gestellt werden (BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 U 227/94

    Selbständige Frisuermeisterin; Berufsunfähigkeit; Verweisung; Nischentätigkeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97
    Es kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob für die genannten Verweisberufe überhaupt der erforderliche allgemeine Zugang zum Arbeitsmarkt vorhanden ist (vgl. dazu z.B. OLG Karlsruhe r+s 1995, 34; OLG Düsseldorf r+s 1996, 37); zum Teil dürfte es sich bei den genannten Berufen um bloße "Nischentätigkeiten" - da und dort vielleicht anzutreffende Arbeitsplätze, für die es keinen allgemeinen Arbeitsmarkt gibt - handeln.
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97
    Eine Vergleichbarkeit setzt daneben auch voraus, dass die Verweistätigkeit einerseits - im Sinn einer Obergrenze - nicht mehr an Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern darf als diejenigen, über die der Versicherte verfügt; andererseits darf sie auch nicht - im Sinn einer Untergrenze - durch geringere erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer spürbaren Herabsetzung des Niveaus im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeit führen (BGH r+s 1987, 55; BGH r+s 1992, 353; BGH r+s 1993, 478; BGH r+s 1997, 301, 303).
  • KG, 16.02.2007 - 6 U 113/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Aufhebung der Sperrwirkung der Versäumung

    Eine Vergleichstätigkeit ist demgemäß dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, VersR 1997, 436; OLG Oldenburg, r+s 1998, 259).
  • LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe

    Vergleichbarkeit setzt neben einem gleich hohen Einkommen auch voraus, dass die im verwiesenen Beruf benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten mit denen im aufgegebenen Beruf vergleichbar sind (vgl. OLG Oldenburg VersR 1998, 1010).
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