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   OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 159/96   

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https://dejure.org/1996,13575
OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 159/96 (https://dejure.org/1996,13575)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.11.1996 - 2 U 159/96 (https://dejure.org/1996,13575)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. November 1996 - 2 U 159/96 (https://dejure.org/1996,13575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 2 AKB; § 7 Abs. 5 S. 4 AKB; § 6 Abs. 3 VVG
    Leistungsfreiheit des Versicherers; Erfordernis der zusätzlichen mündlichen Belehrung über die Folgen vorsätzlicher Falschangaben bei einem nicht der deutschen Sprache mächtigen Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Versicherers; Erfordernis der zusätzlichen mündlichen Belehrung über die Folgen vorsätzlicher Falschangaben bei einem nicht der deutschen Sprache mächtigen Versicherungsnehmer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 159/96
    Anderes könnte nur gelten, wenn der Kläger arglistig gehandelt hätte (BGH VersR 1971/142).
  • OLG Hamm, 28.01.1981 - 20 U 225/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 159/96
    In einem solchen Fall reicht eine schriftliche Belehrung der hier vorliegenden Art in einer für den Versicherungsnehmer fremden Sprache regelmäßig nicht aus; er muss vielmehr von dem abfragenden Mitarbeiter des Versicherers zusätzlich mündlich über die Folgen vorsätzlicher Falschangaben belehrt werden (OLG Hamm, VersR 1981, 970).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 159/96
    Solche falschen Angaben hätten, da allein eine folgenlos gebliebene Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten in Rede steht, nur dann zur Leistungsfreiheit der Beklagten führen können, wenn der Kläger vorher hinreichend über die Folgen von vorsätzlich falschen Angaben belehrt worden wäre (BGH VersR 1973, 174).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2010 - 3 U 142/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Falschangaben eines Versicherungsnehmers bei der Anzeige

    Soweit - speziell in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 28.01.1981 - 20 U 225/80, VersR 1981, 970 = RuS 1981, 222; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.04.1999 - 12 U 284/98, VersR 2000, 176 = NVersZ 2000, 337; OLG München, Urt. v. 12.06.1975 - 24 U 982/74, VersR 1976, 674; OLG Oldenburg, Urt. v. 13.11.1996 - 2 U 159/96, OLG-Rp 1997, 128; abgrenzend OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.05.2006 - 4 U 138/05, VersR 2007, 686) - angenommen wurde, es bedürfe, insbesondere bei Personen, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, einer zusätzlichen Belehrung in mündlicher Form durch den anwesenden Agenten des Versicherers, handelte es sich sämtlich um Konstellationen, in denen dieser dem Versicherungsnehmer die Formularfragen gestellt, dessen Antworten in das Formular eingetragen und der Versicherungsnehmer das Formular nur noch unterschrieben hatte.
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