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   OLG Oldenburg, 14.02.2001 - 2 U 288/00   

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https://dejure.org/2001,6807
OLG Oldenburg, 14.02.2001 - 2 U 288/00 (https://dejure.org/2001,6807)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.02.2001 - 2 U 288/00 (https://dejure.org/2001,6807)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 2 U 288/00 (https://dejure.org/2001,6807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 VVG; § 1 VVG; § 49 VVG; § 12 Abs. 3 Satz. 1 ; VVG; § 12 Abs. 3 S. 2 VVG; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO ; § 546 Abs. 1 ZPO; § 546 Abs. 2 ZPO
    Kraftfahrzeugversicherung; Kfz; Versicherung; Versicherungsgeber; Leistungsfreiheit; Frist; Parteiwechsel; Klägerwechsel; Versicherungsvertrag; Geltendmachung; Klageerhebung; Nichtberechtigter; Rechtshängigkeit; Diebstahl; Vorgetäuschte Entwendung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrzeugversicherung; Kfz; Versicherung; Versicherungsgeber; Leistungsfreiheit; Frist; Parteiwechsel; Klägerwechsel; Versicherungsvertrag; Geltendmachung; Klageerhebung; Nichtberechtigter; Rechtshängigkeit; Diebstahl; Vorgetäuschte Entwendung

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § ... 1; ; VVG § 49; ; VVG § 12 (I); ; VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz. 1; ; VVG § 12 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 u. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Klagefrist durch einen Nichtberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 814
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 282/92

    Abgabe von Altfällen; Aufenthaltsgericht; Automatismus; Betreuungsverfahren;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.02.2001 - 2 U 288/00
    Ist eine Klage im eigenen Namen fristgerecht erhoben, obwohl der Kläger nicht Anspruchsinhaber ist, und erhält er nach Fristablauf den Anspruch abgetreten, ist die Frist nicht gewahrt (Römer/Langheid, VVG, § 12 Rdnr. 65 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 669 ).
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