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   OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16   

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https://dejure.org/2016,68256
OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16 (https://dejure.org/2016,68256)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.07.2016 - 3 U 11/16 (https://dejure.org/2016,68256)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 3 U 11/16 (https://dejure.org/2016,68256)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 211/14

    Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16
    Gegenteiliges ergibt auch nicht der von der Klägerin zitierte Beschluss des BGH vom 17.03.2016 IX ZR 211/14.
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16
    Der Vortrag einer Partei ist schlüssig, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden bzw. das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 2013, Seite 296, Tz. 10; NJW-RR 2010, Seite 1217, Tz. 11).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16
    Der Vortrag einer Partei ist schlüssig, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden bzw. das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen (BGH NJW-RR 2013, Seite 296, Tz. 10; NJW-RR 2010, Seite 1217, Tz. 11).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZR 151/12

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Wiedereröffnung der mündlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16
    cc) Über die in § 296a Satz 2 ZPO genannten Fälle hinaus ist Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung allerdings zuzulassen, wenn es sich dabei um eine Reaktion auf nicht ordnungsgemäßes, Artikel 103 GG verletzendes, Vorgehen handelt (BGH NJW-RR 2014, Seite 177).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16
    Bei anwaltlich vertretenen Parteien kann aber grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei einer unzureichenden Reaktion auf einen unmissverständlichen Hinweis weiterer Vortrag nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist (BGH NJW 2008, Seite 2036; Zöller, a. a. O., Rn. 14 d zu § 139 ZPO).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 297/98

    Übernahme einer unter Verstoß gegen die Öffentlichkeit durchgeführten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.07.2016 - 3 U 11/16
    Mit der Zurückweisung der Berufung im schriftlichen Verfahren verwertet der Senat auch keinen Abschnitt des Verfahrens erster Instanz, insbesondere keine Beweisaufnahme und keine sich daran anschließende Verhandlung (vgl. hierzu BGH vom 29.03.2000, VIII ZR 297/98), der von einem etwaigen Verstoß gegen § 169 GVG beeinflusst worden sein kann.
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